Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über Zuständigkeiten nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzZuVO) Vom 30. Oktober 2024*
- Ausfertigungsdatum:
- 30.10.2024
- Fundstelle:
- GBl. 2024, Nr. 90
Soweit nichts anderes bestimmt ist, ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung zuständige Behörde im Sinne des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 17. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 220) in der jeweils geltenden Fassung.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.