LSubvG · Baden-Württemberg

Gesetz über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht (Landessubventionsgesetz - LSubvG) Vom 1. März 1977

Ausfertigungsdatum:
01.03.1977
Fundstelle:
GBl. 1977, 42
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel LSubvG

Der Landtag hat am 24. Februar 1977 das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind, gelten die §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz - SubvG) vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034/2037).

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.