Verordnung des Finanzministeriums über die Neuordnung von Zuständigkeiten der Oberfinanzdirektionen in der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Vom 28. November 2003
- Ausfertigungsdatum:
- 28.11.2003
- Fundstelle:
- GBl. 2003, 726
§ 2(aufgehoben)
Es wird verordnet auf Grund von 1. § 8 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1426, 1427) im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, 2. § 1der Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 8 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes vom 17. Februar 1997 (GBl. S. 74):
§ 1Die Wahrnehmung der Bauaufgaben des Bundes im Bezirk der Oberfinanzdirektion Stuttgart wird auf die Oberfinanzdirektion Karlsruhe übertragen.
§ 3Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.