Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten des Landratsamts Esslingen für den Bezirk des Landratsamts Göppingen im Bereich der Bundes- und Landesstraßen Vom 14. Dezember 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 14.12.2004
- Fundstelle:
- GBl. 2004, 918
Auf Grund von § 13 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 2. Januar 1984 (GBl. S. 101), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Dezember 1994 (GBl. S. 653), wird verordnet:
§ 1Dem Landratsamt Esslingen als unterer Verwaltungsbehörde werden die Zuständigkeiten der Straßenbaubehörde für Landesstraßen in der Straßenbaulast des Landes und Bundesstraßen in der Straßenbaulast des Bundes nach § 51 Abs. 2 und 3 und § 53b Abs. 3 Satz 1 und 2 des Straßengesetzes für den Bezirk des Landratsamts Göppingen übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.