Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln für die Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule) Vom 9. August 1996
- Ausfertigungsdatum:
- 09.08.1996
- Fundstelle:
- GBl. 1996, 534, ber. S. 584,K.u.U. 1996, 673
Stundentafel für den Bildungsgang Grundschule der Schule für Erziehungshilfe
Anlage 1 (zu § 1)Stundentafel für den Bildungsgang Grundschule der Schule für Erziehungshilfe Bereich Unterrichtsfach Klasse 1 2 3 4 Religionslehre1) 2 2 2 2 Gesamtunterricht mit Kulturtechniken Entwicklungsförderung/Spielen 2 2 2 2 Deutsch 6 6 7 7 Heimat- und Sachunterricht 4 4 4 4 Fremdsprache2)*) 2 2 2 2 Mathematik 4 5 5 5 Musischgestalterische Erziehung3) Bildende Kunst/Textiles Werken 3 4 5 5 Musik Sport 3 3 4 4 Fachunterricht 26 28 31 31 Sonderpädagogische Fördermaßnahmen4) 4 4 4 4
Stundentafel Bildungsgang Hauptschule
§ 2Stundentafel Bildungsgang Hauptschule(1) Für den Bildungsgang Hauptschule der Schule für Erziehungshilfe gilt die als Anlage 2 beigefügte Stundentafel. (2) In Klasse 9 wählt jeder Schüler zwischen dem Fach Technik und dem Fach Hauswirtschaft/Textiles Werken. (3) Ab Klasse 7 kann das Fach Englisch zu Beginn eines Schulhalbjahres durch schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten abgewählt werden. Hat ein Schüler im Fach Englisch ab Klasse 6 im Jahreszeugnis die Note »ungenügend« oder in zwei aufeinanderfolgenden Jahreszeugnissen die Note »mangelhaft«, kann die Klassenkonferenz beschließen, daß er künftig nicht mehr am Unterricht in Englisch teilnimmt. Dabei sind die Leistungsbereitschaft und die damit verbundene Möglichkeit, sich in Englisch zu verbessern, sowie der Leistungsstand in den übrigen Fächern zu berücksichtigen. Schüler, die auf Grund von Satz 1 oder Satz 2 nicht mehr am Unterricht in Englisch teilnehmen, besuchen statt dessen drei Wochenstunden anderen Unterricht, zum Beispiel eine Veranstaltung im Erweiterten Bildungsangebot. (4) Im Erweiterten Bildungsangebot kann der Schüler freiwillig an Projekten, Arbeitsgemeinschaften und zusätzlichen schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Dabei werden die Gruppen in der Regel jahrgangsübergreifend gebildet. Die Schüler sollen unter Beratung durch Lehrer und Eltern die Aktivitäten und Themen weitgehend selbst bestimmen. Zusätzliche schulische Veranstaltungen mit geeigneten Aufgabenstellungen können auch von Eltern, in begründeten Einzelfällen auch von sonstigen Personen, eigenverantwortlich durchgeführt werden. (5) Das Stundenvolumen für die Durchführung der themenorientierten Projektprüfung nach § 7 der Hauptschulabschlussprüfungsordnung umfasst mindestens 16 Unterrichtsstunden und wird aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen.
Stundentafel Bildungsgang Realschule
§ 3Stundentafel Bildungsgang Realschule(1) Für den Bildungsgang Realschule der Schule für Erziehungshilfe gilt die als Anlage 3 beigefügte Stundentafel. (2) Aus den Fächern des Wahlpflichtbereichs wählt jeder Schüler ein Fach, das grundsätzlich bis Ende der Klasse 10 zu besuchen ist. Abweichend davon kann ein Schüler der Klasse 7 zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres anstelle des Wahlpflichtfaches Fremdsprache eines der beiden anderen Wahlpflichtfächer wählen. (3) Für alle Schüler ist die Teilnahme an einem themenorientierten Projekt Wirtschaften, Verwalten und Recht verbindlich, das innerhalb eines Schuljahres in den Klassen 7, 8, 9 oder 10 durchgeführt wird, fächerverbindend sein kann und einen Umfang von bis zu zwei Jahreswochenstunden umfasst, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Klassenkonferenz entscheidet im Rahmen von Satz 1 über die Durchführung des Projektes in der jeweiligen Klassenstufe, über den zeitlichen Umfang und über die beteiligten Fächer. Der Schulleiter koordiniert die Entscheidungen der einzelnen Klassenkonferenzen.
Kontingentstundentafel Werkrealschule
Anlage 2 (zu § 2)Kontingentstundentafel WerkrealschuleSchule für Erziehungshilfe I. Pflichtbereich Klasse 5 bis 9 Klasse 10 Religionslehre/Ethik1 9 2 Deutsch 155 15 Mathematik Englisch Welt - Zeit - Gesellschaft 2 Materie - Natur - Technik 22 Wirtschaft - Arbeit - Gesundheit Musik - Sport - Gestalten Berufsfachliche Kompetenz 4-73 Berufspraktische Kompetenz 2-93 Naturwissenschaften 23 II. Wahlpflichtbereich Natur und Technik 44 Wirtschaft und Informationstechnik Gesundheit und Soziales Berufliches Vertiefungsfach5 2-43 Naturwissenschaften5 2-43 III. Gesamtkontingente: Das Gesamtstundenkontingent für die Klassen 5 bis 9 beträgt 168 Wochenstunden5. Das Gesamtkontingent für die Klasse 10 beträgt 36 Wochenstunden. IV. Arbeitsgemeinschaften in Klassenstufen 5 bis 9: 6 Wochenstunden6 V. Poolstunden in Klasse 10: 3 Wochenstunden6 (Verwendung nach Entscheidung der Schule für Erziehungshilfe)
Stundentafel Bildungsgang Werkrealschule und Hauptschule
§ 2Stundentafel Bildungsgang Werkrealschule und HauptschuleFür den Bildungsgang Werkrealschule und Hauptschule der Schule für Erziehungshilfe gilt die als Anlage 2 beigefügte Stundentafel.
Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Grundschule der Schule für Erziehungshilfe
Anlage 1 (zu § 1)Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Grundschule der Schule für Erziehungshilfe Fach / Fächerverbund Klasse 1 bis 4 Religionslehre1 8 Deutsch 112 Fremdsprache2 Mathematik Mensch, Natur und Kultur Bewegung, Spiel und Sport 12 Themenorientierte Projekte3 Gesamtkontingent4 (inklusive 16 Wochenstunden sonderpädagogische Fördermaßnahmen) 132
Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Werkrealschule der Schule für ...
Anlage 2 (zu § 2)Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Werkrealschule der Schule für Erziehungshilfe Klasse 5 bis 9 Klasse 10 I. Pflichtbereich Religionslehre / Ethik1 9 2 Deutsch 15 Mathematik Englisch Welt - Zeit - Gesellschaft 2 Materie - Natur - Technik 155 Wirtschaft - Arbeit -Gesundheit Musik - Sport - Gestalten 2 Themenorientierte Projekte2 Informationstechnische Grundbildung2 Berufsfachliche Kompetenz 4-73 Berufspraktische Kompetenz 2-93 Naturwissenschaften 23 II. Wahlpflichtbereich Natur und Technik 44 Wirtschaft und Informationstechnik Gesundheit und Soziales Berufliches Vertiefungsfach5 2-43 Naturwissenschaften5 2-43 III. Gesamtkontingente: Das Gesamtkontingent (inklusive 17 Wochenstunden sonderpädagogische Fördermaßnahmen) für die Klassen 5 bis 9 beträgt 168 Wochenstunden6. Das Gesamtkontingent für die Klasse 10 beträgt 36 Wochenstunden. IV. Arbeitsgemeinschaften in den Klassen 5 bis 9: 6 Wochenstunden7 V. Poolstunden in Klasse 10: 3 Wochenstunden7 (Verwendung nach Entscheidung der Schule für Erziehungshilfe).
Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Realschule der Schule für Erziehungshilfe
Anlage 3 (zu § 3)Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Realschule der Schule für Erziehungshilfe Klassen 5 bis 10 I. Pflichtbereich Religionslehre / Ethik1 11 Deutsch Englisch / Französisch Mathematik Geschichte Erdkunde, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde (EWG) 172 Naturwissenschaftliches Arbeiten (NWA) Künstlerischer Bereich: Musik, Bildende Kunst Sport II. Wahlpflichtbereich ab Klasse 7 Technik Mensch und Umwelt 12 (18) Französisch / Englisch2 III. Integrierter Bereich (Klassen 5 bis 10) Themenorientierte Projekte3 (8) Informationstechnische Grundbildung4 (12) IV. Pädagogische Schwerpunkte (Klassen 5 und 6)5 4 Gesamtkontingent6 (inklusive 20 Wochenstunden sonderpädagogische Förderung) 199
Stundentafel Bildungsgang Realschule
§ 3Stundentafel Bildungsgang Realschule(1) Für den Bildungsgang Realschule der Schule für Erziehungshilfe gilt die als Anlage 3 beigefügte Stundentafel. (2) Aus den Fächern des Wahlpflichtbereichs wählt jeder Schüler ein Fach, das grundsätzlich bis Ende der Klasse 10 zu besuchen ist. Abweichend davon kann ein Schüler der Klasse 7 zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres anstelle des Wahlpflichtfaches Fremdsprache eines der beiden anderen Wahlpflichtfächer wählen.
Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Werkrealschule/Hauptschule der Schule für ...
Anlage 2 (zu § 2)Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Werkrealschule/Hauptschule der Schule für Erziehungshilfe Klasse 5 bis 9 Klasse 10 Werkrealschulabschluss Hauptschulabschluss I. Pflichtbereich Religionslehre/Ethik1 9 2 2 Deutsch 155 28 17 Mathematik Englisch Welt - Zeit - Gesellschaft Materie - Natur - Technik Wirtschaft - Arbeit - Gesundheit Musik - Sport - Gestalten 2 2 Informationstechnische Grundbildung2 Themenorientierte Projekte2 Berufsorientierende Bildung 2 83 Kompetenztraining 1 1 (2 - 4)4 II. Wahlpflichtbereich5 Natur und Technik 4 2 2 Wirtschaft und Informationstechnik Gesundheit und Soziales III. Ergänzende Angebote6 Zusatzunterricht Französisch IV. Gesamtkontingente7: Das jeweilige Gesamtkontingent enthält - in den Klassen 5 bis 9 17 Stunden für sonderpädagogische Fördermaßnahmen - in der Klasse 10 drei Stunden für sonderpädagogische Fördermaßnamen.
Stundentafel für den Bildungsgang Hauptschule der Schule für Erziehungshilfe
Anlage 2 (zu § 2)Stundentafel für den Bildungsgang Hauptschule der Schule für Erziehungshilfe Bereich Unterrichtsfach Klasse 5 6 7 8 9 Religionslehre1) 2 2 2 1 2 Ethik2) - - - 1 2 Sachunterricht mit Kulturtechniken Deutsch 5 5 5 4 5 Erdkunde 2 1 1 1 - Geschichte/Gemeinschaftskunde - 1 2 2 2 Englisch 5 4 3 3 3 Mathematik 4 5 4 5 5 Physik - - 1 1 3 Biologie/Chemie 2 2 2 2 2 Sport 3 3 3 2 2 Musisch-technische Erziehung Musik 2 2 1 1 1 Bildende Kunst 3 2 1 - 1 Wirtschaftslehre/Informatik - - 2 2 1 Technik 2 1,5 1,5 3 3 Hauswirtschaft/Textiles Werken - 1,5 1,5 3 Fachunterricht 30 30 30 30 30 Sonderpädagogische Fördermaßnahmen3) 4 4 3 3 3
Stundentafel für den Bildungsgang Realschule der Schule für Erziehungshilfe
Anlage 3 (zu § 3)Stundentafel für den Bildungsgang Realschule der Schule für Erziehungshilfe Bereich Unterrichtsfach Klasse 5 6 7 8 9 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 2 2 2 1 2 2 Ethik1) - - - 1 2 2 Sachunterricht mit Kulturtechniken Deutsch 5 5 4 3 4 4 Erdkunde 2 2 1 1 1 1 Geschichte - - 2 2 1 2 Gemeinschaftskunde - - 2 1 2 1 Englisch/Französisch 5 4 4 4 4 4 Mathematik 4 5 3 4 4 4 Physik - - - 2 1,5 2 Chemie - - - 2 1,5 1 Biologie 2 2 1 1 2 1 Sport 3 3 3 3 2 3 Musisch-technische Erziehung Musik 2 2 2 1 1 2 Bildende Kunst 2 3 2 1 1 Technik 2 2 - - - - 29 30 26+12) 26+12) 27 27 II. Wahlpflichtbereich Natur und Technik - - 3 3 3 3 Mensch und Umwelt - - 3 3 3 3 Französisch/Englisch - - 3 3 3 3 Fachunterricht 29 30 30 30 30 30 Sonderpädagogische Fördermaßnahmen3) 4 4 3 3 3 3
Auf Grund von § 35 Abs. 3 und § 89 Abs. 1 und 2 Nr. 3 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 1995 (GBl. 1996 S. 29), wird verordnet:
Stundentafel Bildungsgang Grundschule
§ 1Stundentafel Bildungsgang GrundschuleFür den Bildungsgang Grundschule der Schule für Erziehungshilfe gilt die als Anlage 1 beigefügte Stundentafel.
Stundentafel Bildungsgang Förderschule
§ 4Stundentafel Bildungsgang FörderschuleFür den Bildungsgang Förderschule der Schule für Erziehungshilfe gilt die Stundentafel der Förderschule in der jeweils geltenden Fassung.
Inkrafttreten
§ 5InkrafttretenDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1996 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.