SehBehSchulStTafelV BW · Baden-Württemberg

Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln für die Schule für Sehbehinderte (Sonderschule) Vom 5. Juli 1995

Ausfertigungsdatum:
05.07.1995
Fundstelle:
GBl. 1995, 593,K.u.U. 1995, 467
15 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage 3

Anlage 3 (zu § 3)Stundentafel für den Bildungsgang Realschule der Schule für Sehbehinderte Unterrichtsfach Klasse 5 6 7 8 9 10 I. Pflichtbereich Religionslehre 2 2 2 1 2 2 Ethik1) - - - 1 2 2 Deutsch 5 5 4 3 4 4 Erdkunde 2 2 1 1 1 1 Geschichte - - 2 2 1 2 Gemeinschaftskunde - - 2 1 3 2 Englisch 5 4 4 4 4 4 Mathematik 4 5 3 4 4 4 Physik - - - 2 1,5 2 Chemie - - - 2 1,5 1 Biologie 2 2 1 1 2 1 Sport 3 3 3 3 2 3 Musik 2 2 2 1 1 2 Bildende Kunst 2 3 2 1 1 Technik 2 2 - - - - Maschinenschreiben/Informatik 2 1 1 1 1 1 31 31 27 27 29 29 II. Wahlpflichtbereich Natur und Technik - - 3 3 3 3 Mensch und Umwelt - - 3 3 3 3 Französisch - - 3 3 3 3 31 31 30 30 32 32 Sonderpädagogische Fördermaßnahmen 3 3 4 4 2 2

§ 4

Inkrafttreten

§ 4InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. August 1995 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Stundentafeln für die Schule für Sehbehinderte (Sonderschule) vom 22. Juli 1982 (K.u.U. S. 867; GBl. S. 460) außer Kraft.

Anlage 1

Stundentafel für den Bildungsgang Grundschule der Schule für Sehbehinderte

Anlage 1 (zu § 1)Stundentafel für den Bildungsgang Grundschule der Schule für Sehbehinderte Unterrichtsfach Klasse 1 2 3 4 Religionslehre1) 2 2 2 2 Deutsch 6 6 7 7 Heimat- und Sachunterricht 4 4 4 4 Fremdsprache2)*) 2 2 2 2 Mathematik 5 5 5 5 Bildende Kunst/Textiles Werken3) 1 3 4 3 Musik 1 1 2 1 Sport4) 3 3 3 3 Maschinenschreiben - - - 2 24 26 29 29 Sonderpädagogische Fördermaßnahmen 4 4 4 4

§ 2

Stundentafel Bildungsgang Hauptschule

§ 2Stundentafel Bildungsgang Hauptschule(1) Für den Bildungsgang Hauptschule der Schule für Sehbehinderte gilt die als Anlage 2 beigefügte Stundentafel. (2) In Klasse 9 wählt jeder Schüler zwischen dem Fach Technik und dem Fach Hauswirtschaft/Textiles Werken. (3) Ab Klasse 7 kann das Fach Englisch zu Beginn eines Schulhalbjahres durch schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten abgewählt werden. Hat ein Schüler im Fach Englisch ab Klasse 6 im Jahreszeugnis die Note »ungenügend« oder in zwei aufeinanderfolgenden Jahreszeugnissen die Note »mangelhaft«, kann die Klassenkonferenz beschließen, daß er künftig nicht mehr am Unterricht in Englisch teilnimmt. Dabei sind die Leistungsbereitschaft und die damit verbundene Möglichkeit, sich in Englisch zu verbessern, sowie der Leistungsstand in den übrigen Fächern zu berücksichtigen. Schüler, die auf Grund von Satz 1 oder Satz 2 nicht mehr am Unterricht in Englisch teilnehmen, besuchen stattdessen drei Wochenstunden anderen Unterricht, zum Beispiel eine Veranstaltung im Erweiterten Bildungsangebot. (4) Im Erweiterten Bildungsangebot kann der Schüler freiwillig an Projekten, Arbeitsgemeinschaften und zusätzlichen schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Dabei werden die Gruppen in der Regel jahrgangsübergreifend gebildet. Die Schüler sollen unter Beratung durch Lehrer und Eltern die Aktivitäten und Themen weitgehend selbst bestimmen. Zusätzliche schulische Veranstaltungen mit geeigneten Aufgabenstellungen können auch von Eltern, in begründeten Einzelfällen auch von sonstigen Personen, eigenverantwortlich durchgeführt werden. (5) Das Stundenvolumen für die Durchführung der themenorientierten Projektprüfung nach § 7 der Hauptschulabschlussprüfungsordnung umfasst mindestens 16 Unterrichtsstunden und wird aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen.

§ 3

Stundentafel Bildungsgang Realschule

§ 3Stundentafel Bildungsgang Realschule(1) Für den Bildungsgang Realschule der Schule für Sehbehinderte gilt die als Anlage 3 beigefügte Stundentafel. (2) Aus den Fächern des Wahlpflichtbereichs wählt jeder Schüler ein Fach, das grundsätzlich bis Ende der Klasse 10 zu besuchen ist. Abweichend davon kann ein Schüler der Klasse 7 zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres anstelle des Wahlpflichtfaches Fremdsprache eines der beiden anderen Wahlpflichtfächer wählen. (3) Für alle Schüler ist die Teilnahme an einem themenorientierten Projekt Wirtschaften, Verwalten und Recht verbindlich, das innerhalb eines Schuljahres in den Klassen 7, 8, 9 oder 10 durchgeführt wird, fächerverbindend sein kann und einen Umfang von bis zu zwei Jahreswochenstunden umfasst, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Klassenkonferenz entscheidet im Rahmen von Satz 1 über die Durchführung des Projektes in der jeweiligen Klassenstufe, über den zeitlichen Umfang und über die beteiligten Fächer. Der Schulleiter koordiniert die Entscheidungen der einzelnen Klassenkonferenzen.

Anlage 2

Kontingentstundentafel Werkrealschule

Anlage 2 (zu § 2)Kontingentstundentafel WerkrealschuleSchule für Sehbehinderte I. Pflichtbereich Klasse 5 bis 9 Klasse 10 Religionslehre/Ethik1 9 2 Deutsch 156 15 Mathematik Englisch Welt - Zeit - Gesellschaft 2 Materie - Natur - Technik 22 Wirtschaft - Arbeit - Gesundheit Musik - Sport - Gestalten Berufsfachliche Kompetenz 4-73 Berufspraktische Kompetenz 2-93 Naturwissenschaften 23 II. Wahlpflichtbereich Natur und Technik 44 Wirtschaft und Informationstechnik Gesundheit und Soziales Berufliches Vertiefungsfach5 2-43 Naturwissenschaften5 2-43 III. Das Gesamtstundenkontingent für die Klassen 5 bis 9 beträgt 169 Wochenstunden5. Das Gesamtkontingent für die Klasse 10 beträgt 36 Wochenstunden. IV. Arbeitsgemeinschaften in den Klassenstufen 5 bis 9: 6 Wochenstunden6 V. Poolstunden in Klasse 10: 3 Wochenstunden6 (Verwendung nach Entscheidung der Schule für Sehbehinderte)

§ 2

Stundentafel Bildungsgang Werkrealschule und Hauptschule

§ 2Stundentafel Bildungsgang Werkrealschule und HauptschuleFür den Bildungsgang Werkrealschule und Hauptschule der Schule für Sehbehinderte gilt die als Anlage 2 beigefügte Stundentafel.

Anlage 1

Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Grundschule der Schule für Sehbehinderte

Anlage 1 (zu § 1)Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Grundschule der Schule für Sehbehinderte Fach/Fächerverbund Klassen 1 bis 4 Religionslehre1 8 Deutsch 104 Fremdsprache2 Mathematik Mensch, Natur und Kultur Bewegung, Spiel und Sport 12 Themenorientierte Projekte3 Gesamtkontingent4 (inklusive 16 Wochenstunden sonderpädagogische Fördermaßnahmen) 124

Anlage 2

Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Werkrealschule/Hauptschule der Schule für ...

Anlage 2 (zu § 2)Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Werkrealschule/Hauptschule der Schule für Sehbehinderte Klassen 5 bis 9 Klasse 10 I. Pflichtbereich Religionslehre/Ethik1 9 2 Deutsch 157 15 Mathematik Englisch Welt - Zeit - Gesellschaft 2 Materie - Natur - Technik Wirtschaft - Arbeit - Gesundheit Musik - Sport - Gestalten 2 Themenorientierte Projekte2 Informationstechnische Grundbildung2 Berufsfachliche Kompetenz 4 - 73 Berufspraktische Kompetenz 2 - 93 Naturwissenschaften 23 II. Wahlpflichtbereich Natur und Technik 44 Wirtschaft und Informationstechnik Gesundheit und Soziales Berufliches Vertiefungsfach5 2 - 43 Naturwissenschaften5 2 - 43 III. Gesamtkontingente: Das Gesamtstundenkontingent (inklusive 13 Wochenstunden sonderpädagogische Fördermaßnahmen) für die Klassen 5 bis 9 beträgt 170 Wochenstunden6. Das Gesamtkontingent für die Klasse 10 beträgt 36 Wochenstunden. IV. Arbeitsgemeinschaften in den Klassen 5 bis 9: 6 Wochenstunden7 V. Poolstunden in Klasse 10: 3 Wochenstunden7 (Verwendung nach Entscheidung der Schule für Sehbehinderte).

Anlage 3

Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Realschule der Schule für Sehbehinderte

Anlage 3 (zu § 3)Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Realschule der Schule für Sehbehinderte Klassen 5 bis 10 I. Pflichtbereich Religionslehre/Ethik1 11 Deutsch 181 Englisch/Französisch Mathematik Geschichte Erdkunde, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde (EWG) Naturwissenschaftliches Arbeiten (NWA) Künstlerischer Bereich: Musik, Bildende Kunst Sport II. Wahlpflichtbereich ab Klasse 7 Technik 12 Mensch und Umwelt Französisch/Englisch2 Wirtschaft-Verwalten3 III. Integrierter Bereich (Klassen 5 bis 10) Themenorientierte Projekte4 (8) Informationstechnische Grundbildung5 (12) IV. Pädagogische Schwerpunkte (Klassen 5 und 6)6 4 V. Gesamtkontingent7 (inklusive 18 Wochenstunden sonderpädagogische Fördermaßnahmen) 204 VI. Arbeitsgemeinschaften in den Klassen 5 und 68

§ 3

Stundentafel Bildungsgang Realschule

§ 3Stundentafel Bildungsgang Realschule(1) Für den Bildungsgang Realschule der Schule für Sehbehinderte gilt die als Anlage 3 beigefügte Stundentafel. (2) Aus den Fächern des Wahlpflichtbereichs wählt jeder Schüler ein Fach, das grundsätzlich bis Ende der Klasse 10 zu besuchen ist. Abweichend davon kann ein Schüler der Klasse 7 zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres anstelle des Wahlpflichtfaches Fremdsprache eines der beiden anderen Wahlpflichtfächer wählen.

Anlage 2

Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Werkrealschule/Hauptschule der Schule für ...

Anlage 2 (zu § 2)Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Werkrealschule/Hauptschule der Schule für Sehbehinderte Klasse 5 bis 9 Klasse 10 Werkreal- schul- abschluss Haupt- schul- abschluss I. Pflichtbereich Religionslehre/Ethik1 9 2 2 Deutsch 157 28 17 Mathematik Englisch Welt-Zeit-Gesellschaft Materie-Natur-Technik Wirtschaft-Arbeit -Gesundheit Musik-Sport-Gestalten 2 2 Informationstechnische Grundbildung2 Themenorientierte Projekte2 Berufsorientierende Bildung4 2 83 Kompetenztraining 1 1 (2 - 4)4 II. Wahlpflichtbereich5 Natur und Technik 4 2 2 Wirtschaft und Informationstechnik Gesundheit und Soziales III. Ergänzende Angebote6 Zusatzunterricht Französisch IV. Gesamtkontingente7: Das jeweilige Gesamtkontingent enthält - in den Klassen 5 bis 9 13 Stunden für sonderpädagogische Fördermaßnahmen, - in der Klasse 10 drei Stunden für sonderpädagogische Fördermaßnahmen.

Anlage 2

Stundentafel für den Bildungsgang Hauptschule der Schule für Sehbehinderte

Anlage 2 (zu § 2)Stundentafel für den Bildungsgang Hauptschule der Schule für Sehbehinderte Unterrichtsfach Klasse 5 6 7 8 9 Religionslehre1) 2 2 2 1 2 Ethik2) - - - 1 2 Deutsch 5 5 5 4 5 Erdkunde 2 1 1 1 1 Geschichte/Gemeinschaftskunde - 1 2 2 3 Englisch 5 4 3 3 3 Mathematik 4 5 4 5 4 Physik - - 1 1 1 Biologie/Chemie 2 2 2 2 2 Sport 3 3 3 2 3 Musik 2 2 1 1 1 Bildende Kunst 2 2 1 - 1 Wirtschaftslehre/Informatik - - 2 3 3 Technik 2 2 2 3 3 Hauswirtschaft/Textiles Werken - 2 2 3 Maschinenschreiben 2 1 - - - 31 32 31 31 32 Sonderpädagogische Fördermaßnahmen 3 2 3 3 2 Erweitertes Bildungsangebot

Eingangsformel SehBehSchulStTafelV

Auf Grund von § 35 Abs. 3 und § 89 Abs. 1 und 2 Nr. 3 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397) wird verordnet:

§ 1

Stundentafel Bildungsgang Grundschule

§ 1Stundentafel Bildungsgang GrundschuleFür den Bildungsgang Grundschule der Schule für Sehbehinderte gilt die als Anlage 1 beigefügte Stundentafel.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.