Erste Verordnung der Landesregierung zur Übertragung schornsteinfegerrechtlicher Verordnungsermächtigungen Vom 16. Juni 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 16.06.2009
- Fundstelle:
- GBl. 2009, 253
§ 1Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Satz 3 SchfHwG wird auf das Finanz- und Wirtschaftsministerium übertragen.
§ 1Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Satz 3 SchfHwG wird auf das Wirtschaftsministerium übertragen.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 Satz 4 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242) wird verordnet:
§ 1Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Satz 3 SchfHwG wird auf das Wirtschaftsministerium übertragen.
§ 2(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Die Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Schornsteinfegergesetz vom 11. Dezember 1995 (GBl. S. 835) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.