RealSchulStTafelV BW · Baden-Württemberg

Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafel der Realschule Vom 28. April 1994

Ausfertigungsdatum:
28.04.1994
Fundstelle:
GBl. 1994, 286,K.u.U. 1994, 412
25 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage RealSchulStTafelV

Anlage (zu § 1 Absatz 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der RealschuleVorbemerkungen zur Stundentafel:In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 7 bis 10 werden für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sieben Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Der Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6 mit zwei Kontingentstunden. Sie kann nur in Klasse 6 begonnen werden. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung, Soziales oder zweite Fremdsprache mit insgesamt zwölf Kontingentstunden. Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 5 Französisch als Pflichtfremdsprache haben, müssen ab Klasse 6 Englisch als zweite Fremdsprache wählen und ab Klasse 7 als Fach des Wahlpflichtbereichs fortführen. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7; das Fach Chemie beginnt in Klasse 7 oder 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. In Realschulen in Grenznähe zu Frankreich werden in den Klassen 5 und 6 Arbeitsgemeinschaften Französisch eingerichtet. Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht in eine Klasse 5 mit Englisch als Pflichtfremdsprache soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden. Zur Umsetzung genehmigter bilingualer Züge an Realschulen werden jeder dieser Schulen insgesamt neun zusätzliche Unterrichtsstunden über die Direktzuweisung zur Verfügung gestellt. In den Klassen 9 und 10 sind alle Fächer zu unterrichten. Unterrichtsfach Stundenkontingent I. Pflichtbereich Religionslehre 11 Ethik (7) Deutsch 24 Pflichtfremdsprache 23 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 8 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 5 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 Physik 6 Chemie 5 Biologie 5 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 17 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 12 Alltagskultur, Ernährung, Soziales zweite Fremdsprache 14 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik (3) Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 18

§ 1

Stundentafel

§ 1 StundentafelFür die Realschule gilt die als Anlage beigefügte Stundentafel.

Anlage RealSchulStTafelV

Anlage (zu § 1 Absatz 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der RealschuleVorbemerkungen zur Stundentafel:In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 5 bis 10 werden für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Der Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6 mit zwei Kontingentstunden. Sie kann nur in Klasse 6 begonnen werden. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung, Soziales oder zweite Fremdsprache mit insgesamt zwölf Kontingentstunden. Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 5 Französisch als Pflichtfremdsprache haben, müssen ab Klasse 6 Englisch als zweite Fremdsprache wählen und ab Klasse 7 als Fach des Wahlpflichtbereichs fortführen. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7; das Fach Chemie beginnt in Klasse 7 oder 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. In Realschulen in Grenznähe zu Frankreich werden in den Klassen 5 und 6 Arbeitsgemeinschaften Französisch eingerichtet. Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht in eine Klasse 5 mit Englisch als Pflichtfremdsprache soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden. Zur Umsetzung genehmigter bilingualer Züge an Realschulen werden jeder dieser Schulen insgesamt neun zusätzliche Unterrichtsstunden über die Direktzuweisung zur Verfügung gestellt. In den Klassen 9 und 10 sind alle Fächer zu unterrichten. Unterrichtsfach Stundenkontingent I. Pflichtbereich Religionslehre 11 Ethik (11) Deutsch 24 Pflichtfremdsprache 23 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 8 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 5 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 Physik 6 Chemie 5 Biologie 5 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 17 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 12 Alltagskultur, Ernährung, Soziales zweite Fremdsprache 14 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik (3) Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 18

§ 3a

Übergangsbestimmungen

§ 3a Übergangsbestimmungen(1) Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 die Klassen 7 bis 10 besuchen, gilt die Verordnung über die Stundentafel der Realschule in der am 31. Juli 2016 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss an der Realschule weiter. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Klassenwiederholung in eine Klasse wechseln, die sich im Schuljahr 2016/2017 in der Klassenstufe 5 oder 6 befand. (2) Ethik wird erstmals im Schuljahr 2021/2022 in Klassenstufe 5 unterrichtet.

§ 2

Wahlpflichtbereich

§ 2 Wahlpflichtbereich(1) Die Schülerin oder der Schüler wählt aus den Fächern des Wahlpflichtbereichs ein Fach, das grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen ist.(2) Abweichend von Absatz 1 kann zum Ende des zweiten Schulhalbjahres der Klasse 6 anstelle des Wahlpflichtfaches Fremdsprache ein anderes Fach des Wahlpflichtbereichs gewählt werden.(3) Wer zum Zeitpunkt der Wahl vom Sportunterricht auch lediglich in einzelnen Inhaltsbereichen auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses dauerhaft befreit ist, kann das Wahlpflichtfach Sport nicht wählen. In den Klassen 7, 8 oder 9 ist in den in Satz 1 genannten Fällen anstelle des Wahlpflichtfachs Sport ein anderes Fach des Wahlpflichtbereichs zu wählen.

§ 3a

Übergangsbestimmungen

§ 3a ÜbergangsbestimmungenDas Wahlpflichtfach Sport kann erstmals für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/2024 an Realschulen in den Verbünden der Eliteschulen des Sports, der Eliteschulen des Fußballs oder der Partnerschulen der Olympiastützpunkte in die Klasse 7 eintreten, angeboten werden.

Anlage RealSchulStTafelV

Anlage (zu § 1 Absatz 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der RealschuleVorbemerkungen zur Stundentafel:In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.In den Klassen 5 bis 10 werden für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.Der Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden.Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6 mit zwei Kontingentstunden. Sie kann nur in Klasse 6 begonnen werden.Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung, Soziales oder zweite Fremdsprache mit insgesamt zwölf Kontingentstunden.Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 5 Französisch als Pflichtfremdsprache haben, müssen ab Klasse 6 Englisch als zweite Fremdsprache wählen und ab Klasse 7 als Fach des Wahlpflichtbereichs fortführen.Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt.Die Fächer Biologie, Physik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7; das Fach Chemie beginnt in Klasse 7 oder 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an.In Realschulen in Grenznähe zu Frankreich werden in den Klassen 5 und 6 Arbeitsgemeinschaften Französisch eingerichtet.Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht in eine Klasse 5 mit Englisch als Pflichtfremdsprache soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden.Zur Umsetzung genehmigter bilingualer Züge an Realschulen werden jeder dieser Schulen insgesamt neun zusätzliche Unterrichtsstunden über die Direktzuweisung zur Verfügung gestellt.In den Klassen 9 und 10 sind alle Fächer zu unterrichten. Unterrichtsfach Stundenkontingent I. Pflichtbereich Religionslehre 11 Ethik (11) Deutsch 24 Pflichtfremdsprache 23 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 8 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 5 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 Physik 6 Chemie 5 Biologie 5 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 17 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 12 Alltagskultur, Ernährung, Soziales zweite Fremdsprache 14 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik (3) Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 20

Anlage RealSchulStTafelV

Anlage (zu § 1 Absatz 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der RealschuleVorbemerkungen zur Stundentafel:In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.In den Klassen 5 bis 10 werden für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.Der Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden.Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6 mit zwei Kontingentstunden. Sie kann nur in Klasse 6 begonnen werden.Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung, Soziales oder zweite Fremdsprache mit insgesamt zwölf Kontingentstunden. Realschulen in den Verbünden der Eliteschulen des Sports, der Eliteschulen des Fußballs und der Partnerschulen der Olympiastützpunkte können daneben das Wahlpflichtfach Sport anbieten.Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 5 Französisch als Pflichtfremdsprache haben, müssen ab Klasse 6 Englisch als zweite Fremdsprache wählen und ab Klasse 7 als Fach des Wahlpflichtbereichs fortführen.Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt.Die Fächer Biologie, Physik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7; das Fach Chemie beginnt in Klasse 7 oder 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an.In Realschulen in Grenznähe zu Frankreich werden in den Klassen 5 und 6 Arbeitsgemeinschaften Französisch eingerichtet.Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht in eine Klasse 5 mit Englisch als Pflichtfremdsprache soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden.Zur Umsetzung genehmigter bilingualer Züge an Realschulen werden jeder dieser Schulen insgesamt neun zusätzliche Unterrichtsstunden über die Direktzuweisung zur Verfügung gestellt.In den Klassen 9 und 10 sind alle Fächer zu unterrichten. Unterrichtsfach Stundenkontingent I. Pflichtbereich Religionslehre 11 Ethik (11) Deutsch 24 Pflichtfremdsprache 23 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 8 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 5 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 Physik 6 Chemie 5 Biologie 5 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 17 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 12 Alltagskultur, Ernährung, Soziales Sport zweite Fremdsprache 14 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik (3) Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 20

Anlage RealSchulStTafelV

Anlage (zu § 1 Absatz 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der RealschuleVorbemerkungen zur Stundentafel:In den Klassen 5 bis 10 werden für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Wahlpflichtbereich Klasse 6 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung, Soziales oder zweite Fremdsprache mit insgesamt vierzehn Kontingentstunden. Realschulen in den Verbünden der Eliteschulen des Sports, der Eliteschulen des Fußballs und der Partnerschulen der Olympiastützpunkte können daneben das Wahlpflichtfach Sport anbieten.Aus den Fächern des Wahlpflichtbereichs wählen die Schülerinnen und Schüler ein Fach aus, das bis zum Abschluss der Sekundarstufe I zu besuchen ist. Abweichend davon kann in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters zum Ende des zweiten Schulhalbjahres der Klasse 6 anstelle des gewählten Wahlpflichtfachs eines der beiden anderen Wahlpflichtfächer gewählt werden.Die Fächer Physik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Das Fach Chemie beginnt in Klasse 7 oder 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.Das Unterrichtsfach Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung beinhaltet die Kompetenzanalyse, Portfolio- beziehungsweise Reflexionsarbeit sowie die individuelle Förderung.In den Klassen 7 bis 9 wird das projektorientierte Vorhaben „Engagement und Verantwortung“ in einem Umfang von zwei Lehrerwochenstunden durchgeführt, das die Demokratiebildung, die Bildung für Nachhaltige Entwicklung, die Förderung von Zukunftskompetenzen sowie die Kulturelle Bildung stärken soll. Das Stundenvolumen wird den beteiligten Fächern entnommen. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am projektorientierten Vorhaben „Engagement und Verantwortung“ beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.In Realschulen in Grenznähe zu Frankreich werden in den Klassen 5 und 6 Arbeitsgemeinschaften Französisch eingerichtet.Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit zwei Jahren Französischunterricht in eine Klasse 5 mit Englisch als Pflichtfremdsprache soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 mit einem zweistündigen Kurs ermöglicht werden.Zur Umsetzung genehmigter bilingualer Züge an Realschulen werden jeder dieser Schulen insgesamt neun zusätzliche Unterrichtsstunden über die Direktzuweisung zur Verfügung gestellt.In den Klassen 9 und 10 sind alle Fächer zu unterrichten. Unterrichtsfach Stundenkontingent I. Pflichtbereich Religionslehre 11 Ethik (11) Deutsch 25 Pflichtfremdsprache 23 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 8 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 5 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 7 Informatik und Medienbildung 4 Projektorientiertes Vorhaben „Engagement und Verantwortung“ (2) Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 7 Chemie 5 Biologie 7 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 17 II. Wahlpflichtbereich Technik Alltagskultur, Ernährung, Soziales 14 Sport zweite Fremdsprache 14 III. Wahlbereich Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 20*

§ 2

Wahlpflichtbereich

§ 2 Wahlpflichtbereich(1) Die Schülerin oder der Schüler wählt aus den Fächern des Wahlpflichtbereichs ein Fach, das grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen ist.(2) Wer zum Zeitpunkt der Wahl vom Sportunterricht auch lediglich in einzelnen Inhaltsbereichen auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses dauerhaft befreit ist, kann das Wahlpflichtfach Sport nicht wählen. In den Klassen 6 7, 8 oder 9 ist in den in Satz 1 genannten Fällen anstelle des Wahlpflichtfachs Sport ein anderes Fach des Wahlpflichtbereichs zu wählen.

§ 3

Übergangsbestimmungen

§ 3 Übergangsbestimmungen(1) Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2025/2026 die Klassen 7 bis 10 besuchen, gilt die Anlage (zu § 1 Absatz 1) dieser Verordnung in der am 31. Juli 2025 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss an der Realschule weiter. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Klassenwiederholung in eine Klasse wechseln, die sich im Schuljahr 2025/2026 in der Klassenstufe 5 oder 6 befand.(2) Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2025/2026 die Klasse 6 besuchen, können zum Ende des zweiten Schulhalbjahres anstelle des gewählten Wahlpflichtfachs ein anderes Fach des Wahlpflichtbereichs wählen.

§ 4

Inkrafttreten

§ 4 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. August 1994 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafel der Realschule vom 12. März 1984 (GBl. S. 245), geändert durch Verordnung vom 25. Juni 1993 (GBl. S. 513), außer Kraft.

Anlage RealSchulStTafelV

Anlage zu zu § 1 Abs. 1Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Realschule Klassen 5-10I PflichtbereichReligionslehre/Ethik111Deutsch26Englisch/Französisch23Mathematik24Geschichte8Erdkunde, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde (EWG)15Naturwissenschaftliches Arbeiten (NWA)24Künstlerischer Bereich: Musik, Bildende Kunst19Sport17II Wahlpflichtbereich ab Klasse 7Technik12Mensch und Umwelt12Französisch/Englisch212 (18)III Integrierter Bereich (Klassen 5-10)Themenorientierte Projekte3(8)Informationstechnische Grundbildung4(12)IV Pädagogische Schwerpunkte (Klassen 5 und 6)54

§ 3

Themenorientierte Projekte

§ 3 Themenorientierte ProjekteIn den Klassen 5 bis 10 werden in einem Umfang von mindestens jeweils zwei Jahreswochenstunden, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden, die fächerübergreifenden Projekte Technisches Arbeiten, Soziales Engagement, Berufsorientierung an Realschulen sowie Wirtschaften - Verwalten - Recht durchgeführt; das Projekt Technisches Arbeiten wird spätestens in Klasse 6 abgeschlossen. Die Gesamtlehrerkonferenz entscheidet im Rahmen von Satz 1 über die Durchführung der Projekte in der jeweiligen Klassenstufe, über den zeitlichen Umfang und über die beteiligten Fächer.

§ 1

Stundentafel

§ 1 Stundentafel(1) Für die Realschule gilt die als Anlage beigefügte Stundentafel.(2) Im Pflichtbereich der Klasse 9 und 10 wählt der Schüler eines der Fächer Musik oder Bildende Kunst.

Anlage RealSchulStTafelV

Anlage (zu § 1 Absatz 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Realschule Klassen 5 bis 10 I. Pflichtbereich Religionslehre/Ethik1 11 Deutsch 26 Englisch/Französisch 23 Mathematik 24 Geschichte 8 Erdkunde, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde (EWG) 15 Naturwissenschaftliches Arbeiten (NWA) 24 Künstlerischer Bereich: Musik, Bildende Kunst 19 Sport 17 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung2 2 II. Wahlpflichtbereich ab Klasse 7 Technik 12 Mensch und Umwelt 12 Französisch/Englisch3 12 III. Integrierter Bereich (Klassen 5 bis 10) Themenorientierte Projekte4 (8) Informationstechnische Grundbildung5 (12) IV. Pädagogische Schwerpunkte (Klassen 5 und 6)6 4

Anlage RealSchulStTafelV

Anlage (zu § 1 Absatz 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der RealschuleVorbemerkungen zur Stundentafel:In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 8 bis 10 werden für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, fünf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Der Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6 mit zwei Kontingentstunden. Sie kann nur in Klasse 6 begonnen werden. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung, Soziales oder zweite Fremdsprache mit insgesamt zwölf Kontingentstunden. Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 5 Französisch als Pflichtfremdsprache haben, müssen ab Klasse 6 Englisch als zweite Fremdsprache wählen und ab Klasse 7 als Fach des Wahlpflichtbereichs fortführen. Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. In Realschulen in Grenznähe zu Frankreich werden in den Klassen 5 und 6 Arbeitsgemeinschaften Französisch eingerichtet. Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht in eine Klasse 5 mit Englisch als Pflichtfremdsprache soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden. Zur Umsetzung genehmigter bilingualer Züge an Realschulen werden jeder dieser Schulen insgesamt neun zusätzliche Unterrichtsstunden über die Direktzuweisung zur Verfügung gestellt. Unterrichtsfach Stundenkontingent I. Pflichtbereich Religionslehre 11 Ethik (5) Deutsch 24 Pflichtfremdsprache 23 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 8 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 5 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 Physik 6 Chemie 5 Biologie 5 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 17 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 12 Alltagskultur, Ernährung, Soziales zweite Fremdsprache 14 Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 8

§ 2

Wahlpflichtbereich

§ 2 Wahlpflichtbereich(1) Der Schüler wählt aus den Fächern des Wahlpflichtbereichs ein Fach, das grundsätzlich bis Ende der Klasse 10 zu besuchen ist. (2) Abweichend von Absatz 1 kann zum Ende des zweiten Schulhalbjahres der Klasse 6 anstelle des Wahlpflichtfaches Fremdsprache eines der beiden anderen Wahlpflichtfächer gewählt werden.

§ 3a

Übergangsbestimmungen

§ 3a ÜbergangsbestimmungenFür Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 die Klassen 7 bis 10 besuchen, gilt die Verordnung über die Stundentafel der Realschule in der am 31. Juli 2016 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss an der Realschule weiter. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Klassenwiederholung in eine Klasse wechseln, die sich im Schuljahr 2016/2017 in der Klassenstufe 5 oder 6 befand.

Anlage RealSchulStTafelV

Anlage (zu § 1 Absatz 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der RealschuleVorbemerkungen zur Stundentafel:In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 8 bis 10 werden für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, fünf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Der Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6 mit zwei Kontingentstunden. Sie kann nur in Klasse 6 begonnen werden. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung, Soziales oder zweite Fremdsprache mit insgesamt zwölf Kontingentstunden. Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 5 Französisch als Pflichtfremdsprache haben, müssen ab Klasse 6 Englisch als zweite Fremdsprache wählen und ab Klasse 7 als Fach des Wahlpflichtbereichs fortführen. Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. In Realschulen in Grenznähe zu Frankreich werden in den Klassen 5 und 6 Arbeitsgemeinschaften Französisch eingerichtet. Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht in eine Klasse 5 mit Englisch als Pflichtfremdsprache soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden. Zur Umsetzung genehmigter bilingualer Züge an Realschulen werden jeder dieser Schulen insgesamt neun zusätzliche Unterrichtsstunden über die Direktzuweisung zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Poolstunden erhalten die Realschulen von den Staatlichen Schulämtern bedarfsabhängig über den Organisationserlass Poolstunden zugewiesen, die in der Summe rechnerisch bis zum Schuljahr 2017/2018 auf insgesamt 13 Poolstunden je Zug ausgeweitet werden. Unterrichtsfach Stundenkontingent I. Pflichtbereich Religionslehre 11 Ethik (5) Deutsch 24 Pflichtfremdsprache 23 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 8 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 5 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 Physik 6 Chemie 5 Biologie 5 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 17 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 12 Alltagskultur, Ernährung, Soziales zweite Fremdsprache 14 Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 10

Anlage RealSchulStTafelV

Anlage (zu § 1 Absatz 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der RealschuleVorbemerkungen zur Stundentafel:In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil. In den Klassen 8 bis 10 werden für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, fünf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Der Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6 mit zwei Kontingentstunden. Sie kann nur in Klasse 6 begonnen werden. Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung, Soziales oder zweite Fremdsprache mit insgesamt zwölf Kontingentstunden. Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 5 Französisch als Pflichtfremdsprache haben, müssen ab Klasse 6 Englisch als zweite Fremdsprache wählen und ab Klasse 7 als Fach des Wahlpflichtbereichs fortführen. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5. Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an. In Realschulen in Grenznähe zu Frankreich werden in den Klassen 5 und 6 Arbeitsgemeinschaften Französisch eingerichtet. Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht in eine Klasse 5 mit Englisch als Pflichtfremdsprache soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden. Zur Umsetzung genehmigter bilingualer Züge an Realschulen werden jeder dieser Schulen insgesamt neun zusätzliche Unterrichtsstunden über die Direktzuweisung zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Poolstunden erhalten die Realschulen von den Staatlichen Schulämtern bedarfsabhängig über den Organisationserlass Poolstunden zugewiesen, die in der Summe rechnerisch bis zum Schuljahr 2018/2019 auf insgesamt 16 Poolstunden je Zug und bis zum Schuljahr 2019/2020 auf insgesamt 18 Poolstunden je Zug ausgeweitet werden. Unterrichtsfach Stundenkontingent I. Pflichtbereich Religionslehre 11 Ethik (5) Deutsch 24 Pflichtfremdsprache 23 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 8 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 5 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 Physik 6 Chemie 5 Biologie 5 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 17 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 12 Alltagskultur, Ernährung, Soziales zweite Fremdsprache 14 III. Wahlbereich Wahlfach Informatik (3) Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 10

§ 1

Stundentafel

§ 1 Stundentafel(1) Für die Realschule gilt die als Anlage beigefügte Stundentafel.(2) (aufgehoben)

§ 3

(aufgehoben)

§ 3 (aufgehoben)

Eingangsformel RealSchulStTafelV

Auf Grund von § 35 Abs. 3, § 89 Abs. 1 und 2 Nr. 3 und § 100a des Schulgesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397) wird verordnet:

§ 2

Wahlpflichtbereich

§ 2 Wahlpflichtbereich(1) Der Schüler wählt aus den Fächern des Wahlpflichtbereichs ein Fach, das grundsätzlich bis Ende der Klasse 10 zu besuchen ist. (2) Abweichend von Absatz 1 kann ein Schüler der Klasse 7 zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres anstelle des Wahlpflichtfaches Fremdsprache eines der beiden anderen Wahlpflichtfächer wählen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.