Gesetz zum Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 6. Juli 1994*
- Ausfertigungsdatum:
- 06.07.1994
- Fundstelle:
- GBl. 1994, 342
Dem am 2. Februar/1. März 1994 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Erster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 1 Änderung des Rundfunkstaatsvertrages(Änderungsanweisungen)
Artikel 2 Änderung des ZDF-Staatsvertrages(Änderungsanweisungen)
Artikel 3 InkrafttretenDieser Staatsvertrag tritt am 1. August 1994 in Kraft. Sind bis zum 31. Juli 1994 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. Die Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.