PersStdGErmÜV BW 2008 · Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Personenstandsgesetz Vom 11. März 2008

Ausfertigungsdatum:
11.03.2008
Fundstelle:
GBl. 2008, 102
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel PersStdGErmÜV

Auf Grund von § 74 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) in der Fassung vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) wird verordnet:

§ 1

§ 1Die Ermächtigung nach § 74 Abs. 1 Nr. 6 PStG wird auf das Justizministerium übertragen.

§ 2

§ 2Die Ermächtigungen nach § 74 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 PStG werden auf das Innenministerium übertragen.

§ 3

§ 3Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Personenstandsgesetz vom 1. Oktober 1974 (GBl. S. 432) tritt am 1. Januar 2009 außer Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.