Verordnung des Staatsministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums über die Zuständigkeit nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen Vom 3. Oktober 1983
- Ausfertigungsdatum:
- 03.10.1983
- Fundstelle:
- GBl. 1983, 635
§ 1Zuständige Landesbehörden im Sinne des § 9 Abs. 4 und des § 14 Abs. 2 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Ersten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 24. April 1986 (BGBl. I S. 560), sind die unteren Verwaltungsbehörden.
Auf Grund des § 5 Abs. 3 des Landesverwaltungsgesetzes (LVG) in der Fassung vom 1. April 1976 (GBl. S. 325) wird verordnet:
§ 2Zuständige Landesbehörden im Sinne des § 14 der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen vom 6. Mai 1959 (BGBl. I S. 247) sind die Versorgungsämter.
§ 3Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.