OLGVwAbtErV BW · Baden-Württemberg

Verordnung der vorläufigen Regierung über die Errichtung von Verwaltungsabteilungen bei den Oberlandesgerichten Vom 8. Juni 1953

Ausfertigungsdatum:
08.06.1953
Fundstelle:
GBl. 1953, 84
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel OLGVwAbtErV

Auf Grund von Art. 22 des Überleitungsgesetzes vom 15. Mai 1952 (Ges. Bl. S. 3) wird verordnet:

§ 1

§ 1Bei den Oberlandesgerichten Stuttgart und Karlsruhe werden je für ihren Bezirk Verwaltungsabteilungen gebildet.

§ 2

§ 2Die den Abwicklungsstellen der Justizministerien der früheren Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern verbliebenen Zuständigkeiten gehen auf die Verwaltungsabteilungen über.

§ 3

§ 3Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1953 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.