Verordnung der vorläufigen Regierung über die Errichtung von Verwaltungsabteilungen bei den Oberlandesgerichten Vom 8. Juni 1953
- Ausfertigungsdatum:
- 08.06.1953
- Fundstelle:
- GBl. 1953, 84
Auf Grund von Art. 22 des Überleitungsgesetzes vom 15. Mai 1952 (Ges. Bl. S. 3) wird verordnet:
§ 1Bei den Oberlandesgerichten Stuttgart und Karlsruhe werden je für ihren Bezirk Verwaltungsabteilungen gebildet.
§ 2Die den Abwicklungsstellen der Justizministerien der früheren Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern verbliebenen Zuständigkeiten gehen auf die Verwaltungsabteilungen über.
§ 3Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1953 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.