Verordnung des Sozialministeriums zur Anhebung des Höchstsatzes des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit (Budgetlohnkostenzuschussverordnung) Vom 23. April 2020
- Ausfertigungsdatum:
- 23.04.2020
- Fundstelle:
- GBl. 2020, 228
§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Auf Grund von § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 10. April 2018 (GBl. S. 113) wird verordnet:
§ 1Abweichend von § 61 Absatz 2 Satz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beträgt der Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber höchstens 60 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.
§ 2(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.(2) Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.