Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - für die Verwaltung und Abwicklung bestimmter Förderprogramme (Landeskreditbank Zuständigkeitsverordnung - L-Bank-ZustVO) Vom 13. Dezember 2022
- Ausfertigungsdatum:
- 13.12.2022
- Fundstelle:
- GBl. 2022, 641
Anlage (zu § 1 Absatz 2 Satz 1)Förderprogramme mit ausschließlicher Zuständigkeit der Landeskreditbank Baden- Württemberg - Förderbank - Ressort Bezeichnung des Förderprogramms I. Kultusministerium 1. Förderung von Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe2. Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ)3. Förderung der Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren (KiFaz)4. Förderprogramm für Schulbaumaßnahmen (einschließlich Schulkindergärten) öffentlicher Träger5. Förderprogramm für Schulsanierungsmaßnahmen (einschließlich Schulkindergärten) öffentlicher Träger6. Förderprogramm für Ganztagsbaumaßnahmen öffentlicher Träger7. Förderprogramm für Baumaßnahmen für Schulkindergärten in freier Trägerschaft8. Förderprogramm für Baumaßnahmen für den Internatsteil an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat in freier Trägerschaft9. Förderung von Aufgaben im Rahmen der Durchführung des Ganztagsbetriebs an Ganztagsschulen gemäß § 4a Schulgesetz für Baden-Württemberg10. Förderung »DigitalPakt Schule 2019 - 2024«11. Förderung nach der Zusatzvereinbarung »Administration DigitalPakt Schule 2019 - 2024«12. Förderung »Ausbildungspauschale für die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen des Pakts für gute Bildung und Betreuung«13. Förderung der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes14. Förderung der »Vereinigungen der Familienpflege« II. Wissenschaftsministerium 1. Förderung »Sonderfonds für Kulturveranstaltungen des Bundes« III. Umweltministerium 1. Förderprogramm »Klimaschutz mit System Extra«2. Förderprogramm »Energieeffizienzfinanzierung - Sanieren«3. Förderprogramm »Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie«4. Förderprogramm »Ressourceneffizienzfinanzierung«5. Förderprogramm »Kombi-Darlehen Mittelstand«6. Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben7. Förderung von Vorhaben zur Altlastenbehandlung8. Förderung von Vorhaben zur kleinen Wasserkraft9. Förderung »Klimaschutz-Plus«10. Förderung »Klimopass«11. Förderung »Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher«12. Förderprogramm »Wohnungsbau BW 2020 / 2021«13. Förderung von Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger IV. Wirtschaftsministerium 1. Landesprogramm »Kontaktstellen Frau und Beruf«2. Förderprogramm »Unternehmensberatungen«3. Förderprogramm »Wohnraum für Flüchtlinge«4. Programm des Landes Baden-Württemberg für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 - 2020 einschließlich »Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe (REACT-EU)«5. Programm des Landes Baden-Württemberg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021 - 20276. Digitalisierungsprämie 20177. Förderung »Soforthilfe Corona«8. Förderung »Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen - erste Phase« (»Überbrückungshilfe I“)9. Förderung »Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen - zweite Phase« (»Überbrückungshilfe II“)10. Förderung »Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen - dritte Phase« (»Überbrückungshilfe III“)11. Förderung »Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen - vierte Phase« (»Überbrückungshilfe III Plus«)12. Förderung »Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen - fünfte Phase« (»Überbrückungshilfe IV«)13. Förderung »Novemberhilfe«14. Förderung »erweiterte Novemberhilfe«15. Förderung »Dezemberhilfe«16. Förderung »erweiterte Dezemberhilfe«17. Förderung »Neustarthilfe«18. Förderung »Neustarthilfe Plus« 3. Quartal 202119. Förderung »Neustarthilfe Plus« 4. Quartal 202120. Förderung »Neustarthilfe 2022« 1. Quartal 202221. Förderung »Neustarthilfe 2022« 2. Quartal 202222. Förderung »Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe«23. Förderung »Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe II«24. Förderung »Digitalisierungsprämie Plus«25. Förderung »Tilgungszuschuss Corona I«26. Förderung »Tilgungszuschuss Corona II«27. Förderung »Tilgungszuschuss Corona III«28. Förderung »Start-up BW Pre-Seed-Frühphasenförderinstrument für innovative Gründungsvorhaben«29. Förderung »Mezzanine-Beteiligungsprogramm Baden-Württemberg«30. Förderung »Start-up BW Pro-TecT«31. Tourismusförderung Marketing32. Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP)33. Investitionsprogramm Tourismusfinanzierung (TF Plus) V. Sozialministerium 1. Programm des Landes Baden-Württemberg für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 - 2020 einschließlich »Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe (REACT-EU)«2. Programm des Landes Baden-Württemberg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021 - 20273. Förderung von Frühförderstellen4. Förderung der Familienentlastungsdienste (FED)5. Förderung der Selbsthilfegruppen und deren Verbände auf dem Gebiet der Behindertenhilfe6. Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ)7. Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi)8. Förderung von Vereinigungen auf dem Gebiet der Familienpflege9. Förderung von Selbsthilfegruppen und Verbänden nach Krebs (SHG nach Krebs)10. Förderung von Selbsthilfegruppen und deren Verbände auf dem Gebiet der Gesundheitspflege11. Förderung von AIDS-Hilfe Vereinen und vergleichbaren Einrichtungen12. Förderung von Maßnahmen der Suchthilfe und Suchtprävention13. Förderung zur Entlastung Pflegender14. Förderprogramm Landeserziehungsgeld15. Förderung von Familien mit Mehrlingsgeburten16. Förderung der Integrationsbeauftragten17. Förderung nach der »Verwaltungsvorschrift Integration«18. Förderung im Rahmen des Förderprogramms »Integration vor Ort - Stärkung kommunaler Strukturen«19. Förderung von Krankenhäusern inklusive Sonderprogramme VI. Verkehrsministerium 1. Förderung »Elektrolastenräder für den gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Einsatz«2. Förderung »Beratungsgutschein E-Bus«3. Förderung »BW-e-Solar-Gutschein«4. Förderung »E-Taxis, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und Carsharing«5. Förderung »BW-e-Nutzfahrzeuge«6. Förderung »Charge@BW«7. Förderung umweltfreundlicher emissionsarmer ÖPNV-Linienbusse und Bürgerbusse zur Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs8. Förderung der Beschaffung von Schienenfahrzeugen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz VII. Ministerium Ländlicher Raum 1. Förderprogramm »Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)«2. Förderungen im Rahmen des Programms »Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale (LEADER)« in Baden-Württemberg für die Förderperiode 2014 - 20223. Förderungen im Rahmen des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg 2014 - 2020 für das Ziel »Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung« einschließlich »Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe (REACT-EU)«4. Förderungen im Rahmen des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg 2021 - 20275. Förderung des »Holz Innovativ Programms (HIP)«6. Förderprogramm »Brexit-Anpassungsreserve (BAR)« VIII. Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen 1. Förderprogramm »Wohnraum für Flüchtlinge«2. Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach den Städtebauförderungsrichtlinien3. Förderprogramm »nichtinvestive Städtebauförderung (NIS)«4. Förderprogramm »Wohnungsbau BW“5. Förderprogramm »Flächen gewinnen durch Innenentwicklung«6. Förderprogramm »Wohnraum für Geflüchtete«
Auf Grund von § 3 Absatz 4 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Gesetzes über die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - vom 11. November 1998 (GBl. S. 581), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 2017 (GBl. S. 645, 646) geändert worden ist, wird verordnet:
Aufgabe und Zuständigkeit
§ 1 Aufgabe und Zuständigkeit(1) Aufgabe der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) ist nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - die Verwaltung und Durchführung von Fördermaßnahmen im Auftrag des Landes. Die konkrete Aufgabenbeschreibung ergibt sich aus den zwischen dem Land und der L-Bank geschlossenen Vereinbarungen.(2) Bei der Ausübung ihrer nach Absatz 1 zugewiesenen Aufgaben ist die L-Bank für die in der Anlage aufgeführten Förderprogramme ausschließlich zuständig. Eine Übertragung dieser Aufgaben durch das Land auf Dritte ist nicht gestattet.(3) Die in anderen Gesetzen und Verordnungen festgelegten Zuständigkeiten der L-Bank bleiben unberührt.
Kostenerstattung
§ 2 KostenerstattungDie Kostenerstattung für die Tätigkeit der L-Bank richtet sich nach der jeweils zwischen dem Land und der L-Bank geschlossenen Vereinbarung. Die L-Bank erhält darüber hinaus keine gesonderte Kostenerstattung.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.