LBSSüdStVtrG BW · Baden-Württemberg

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse SüdVom 4. April 2023*

Ausfertigungsdatum:
04.04.2023
Fundstelle:
GBl. 2023, 144
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel LBSSüdStVtrG

Dem zwischen dem 24. Januar 2023 und 7. Februar 2023 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse Süd wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.