Verordnung des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Verkehrsministeriums über die Gebühren der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (Gebührenverordnung - LUBW) Vom 1. Dezember 2006
- Ausfertigungsdatum:
- 01.12.2006
- Fundstelle:
- GBl. 2006, 387
Anlage (zu § 1)Gebührenverzeichnis Gegenstand Nummer I. Allgemeine Bestimmungen II. Gebührenverzeichnis Inkorporationsmessungen 1 Landessammelstelle für radioaktive Abfälle 2 Dichtheitsprüfungen umschlossener radioaktiver Stoffe 3 Untersuchung von Umweltproben, Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen auf Radioaktivität 4 Ärztliche und labormedizinische Leistungen 5 Physikalische, chemische und biologische Untersuchungen 6 Anerkennung/Bestimmung von Sachverständigenstellen/Untersuchungsstellen und Prüfeinrichtungen und deren Überwachung 7 Leistungen nach Naturschutzrecht 8 Sonstige Gebühren 9
Anlage (zu § 1)Gebührenverzeichnis Gegenstand Nummer I. Allgemeine Bestimmungen II. Gebührenverzeichnis Inkorporationsmessungen 1 Landessammelstelle für radioaktive Abfälle 2 Dichtheitsprüfungen umschlossener radioaktiver Stoffe 3 Untersuchung von Umweltproben, Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen auf Radioaktivität 4 Ärztliche und labormedizinische Leistungen 5 Physikalische, chemische und biologische Untersuchungen 6 Anerkennung/Bestimmung von Sachverständigenstellen/Untersuchungsstellen und Prüfeinrichtungen und deren Überwachung 7 Leistungen nach Naturschutzrecht 8 Sonstige Gebühren 9
Anlage (zu § 1)Gebührenverzeichnis Gegenstand Nummer I. Allgemeine Bestimmungen II. Gebührenverzeichnis Inkorporationsmessungen 1 Landessammelstelle für radioaktive Abfälle 2 Dichtheitsprüfungen umschlossener radioaktiver Stoffe 3 Untersuchung von Umweltproben, Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen auf Radioaktivität 4 Ärztliche und labormedizinische Leistungen 5 Physikalische, chemische und biologische Untersuchungen 6 Anerkennung/Bestimmung von Sachverständigenstellen/Untersuchungsstellen und Prüfeinrichtungen und deren Überwachung 7 Leistungen nach Naturschutzrecht 8 Sonstige Gebühren 9
Anlage (zu § 1)Gebührenverzeichnis (GebVerz LUBW)Inhaltsübersicht Gegenstand Nummer Abschnitt 1 Leistungsbereichsübergreifende Gebührentatbestände Berechnung der Gebühr 1 Auslagen 2 Gebührenbefreiungen, Gebührenerleichterungen 3 Sachverständigenleistungen 4 Mindestgebühr 5 Sonstige Gebühren 6 Abschnitt 2 Leistungsbereichsbezogene Gebührentatbestände Landessammelstelle für radioaktive Abfälle 7 Dichtheitsprüfungen umschlossener radioaktiver Stoffe 8 Untersuchungen von Umweltproben, Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen auf Radioaktivität und Ortsdosisleistungsmessungen 9 Anerkennung, Bestimmung und Bekanntgabe von sachverständigen Stellen, Untersuchungsstellen und Sachverständigen 10 Leistungen nach Naturschutzrecht 11 Umweltinformationsrecht 12 Landesinformationsfreiheitsgesetz 13
§ 1Für öffentliche Leistungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg werden Gebühren und Auslagen nach dem dieser Verordnung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis erhoben.
§ 3(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Gebühren der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg vom 20. März 2002 (GBl. S. 165) außer Kraft.(2) Für Aufträge, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erteilt worden sind, ist die bisherige Gebührenregelung anzuwenden.(3) Leistungen aus Daueraufträgen werden vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung nach ihr berechnet.(4) Wird die Anlage geändert, gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.
Umsatzsteuer
§ 2 UmsatzsteuerDie im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Gebühren sind gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten.
Anlage (zu § 1)Gebührenverzeichnis (GebVerz LUBW)Inhaltsübersicht Gegenstand Nummer Abschnitt 1 Leistungsbereichsübergreifende Gebührentatbestände Berechnung der Gebühr 1 Auslagen 2 Gebührenbefreiungen, Gebührenerleichterungen 3 Sachverständigenleistungen 4 Mindestgebühr 5 Sonstige Gebühren 6 Abschnitt 2 Leistungsbereichsbezogene Gebührentatbestände Landessammelstelle für radioaktive Abfälle 7 Dichtheitsprüfungen umschlossener radioaktiver Stoffe 8 Untersuchungen von Umweltproben, Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen auf Radioaktivität und Ortsdosisleistungsmessungen 9 Anerkennung, Bestimmung und Bekanntgabe von sachverständigen Stellen, Untersuchungsstellen und Sachverständigen 10 Leistungen nach Naturschutzrecht 11 Umweltinformationsrecht 12 Landesinformationsfreiheitsgesetz 13
Anlage (zu § 1)Gebührenverzeichnis Gegenstand Nummer I. Allgemeine Bestimmungen II. Gebührenverzeichnis Inkorporationsmessungen 1 Landessammelstelle für radioaktive Abfälle 2 Dichtheitsprüfungen umschlossener radioaktiver Stoffe 3 Untersuchung von Umweltproben, Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen auf Radioaktivität 4 Ärztliche und labormedizinische Leistungen 5 Physikalische, chemische und biologische Untersuchungen 6 Zulassungsverfahren auf dem Gebiet der Umweltanalytik 7 Leistungen nach Naturschutzrecht 8 Sonstige Gebühren 9
Auf Grund von § 4 Abs. 2 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895) wird verordnet:
§ 1Für öffentliche Leistungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg werden Gebühren und Auslagen nach dem dieser Verordnung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis erhoben.
§ 2(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Gebühren der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg vom 20. März 2002 (GBl. S. 165) außer Kraft.(2) Für Aufträge, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erteilt worden sind, ist die bisherige Gebührenregelung anzuwenden.(3) Leistungen aus Daueraufträgen werden vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung nach ihr berechnet.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.