Lahr/OffburgJHiTrAufhV BW · Baden-Württemberg

Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung der Rechtsstellung der Städte Lahr und Offenburg als örtliche Jugendhilfeträger Vom 1. Dezember 1994

Ausfertigungsdatum:
01.12.1994
Fundstelle:
GBl. 1994, 648
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel Lahr/OffburgJHiTrAufhV

Auf Grund von § 5 Abs. 4 des Landesjugendhilfegesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 7. Februar 1994 (GBl. S. 84) wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Kultusministerium verordnet:

§ 1

§ 1Die Rechtsstellung der Städte Lahr/Schwarzwald und Offenburg als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird aufgehoben.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1994 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.