Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes auf das Finanzministerium Vom 16. September 1980
- Ausfertigungsdatum:
- 16.09.1980
- Fundstelle:
- GBl. 1980, 569
Auf Grund von § 15 Abs. 2 Satz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung vom 1. Februar 1979 (BGBl. I S.132) wird verordnet:
§ 1Die der Landesregierung durch § 15 Abs. 2 Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes erteilte Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf das Finanzministerium übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.