KraftStG§15Abs2V BW · Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes auf das Finanzministerium Vom 16. September 1980

Ausfertigungsdatum:
16.09.1980
Fundstelle:
GBl. 1980, 569
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel KraftStG§15Abs2V

Auf Grund von § 15 Abs. 2 Satz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung vom 1. Februar 1979 (BGBl. I S.132) wird verordnet:

§ 1

§ 1Die der Landesregierung durch § 15 Abs. 2 Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes erteilte Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf das Finanzministerium übertragen.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.