Gesetz zur Eingliederung der Gemeinde Klingenberg, Landkreis Heilbronn, in die Stadt Heilbronn Vom 18. Dezember 1969
- Ausfertigungsdatum:
- 18.12.1969
- Fundstelle:
- GBl. 1969, 302
Der Landtag hat am 18. Dezember 1969 das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1Die Gemeinde Klingenberg, Landkreis Heilbronn, wird in die Stadt Heilbronn eingegliedert.
§ 2(1) Die Stadt Heilbronn wird Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Klingenberg. Die weiteren Rechtsfolgen der Eingliederung und die Auseinandersetzung regeln die Beteiligten durch Vereinbarung, die der Genehmigung der oberen Rechtsaufsichtsbehörde bedarf.*(2) Kommt bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Vereinbarung nicht zustande, enthält sie keine erschöpfende Regelung oder kann wegen einzelner Bestimmungen die Genehmigung nicht erteilt werden, trifft die obere Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Regelungen.
§ 3Bebauungspläne der eingegliederten Gemeinde gelten weiter. Im übrigen gilt das Ortsrecht der Stadt Heilbronn; diese kann anderes bestimmen.
§ 4Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1970, § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 3 Satz 2 Halbsatz 2 treten am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.