Verordnung der Landesregierung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 13 b des Tierschutzgesetzes (Katzenschutz-Zuständigkeitsverordnung) Vom 19. November 2013
- Ausfertigungsdatum:
- 19.11.2013
- Fundstelle:
- GBl. 2013, 362
Auf Grund von § 13 b Satz 5 des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1207, ber. S. 1313), eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2182), wird verordnet:
§ 1Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen gemäß § 13 b Satz 1 bis 4 des Tierschutzgesetzes wird auf die Gemeinden übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.