JBeitrO§2Abs1V BW · Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 2 Absatz 1 Satz 2 des Justizbeitreibungsgesetzes Vom 11. September 1995

Ausfertigungsdatum:
11.09.1995
Fundstelle:
GBl. 1995, 713
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 2 Absatz 1 Satz 2 des Justizbeitreibungsgesetzes wird auf das Justizministerium übertragen.

Eingangsformel JBeitrO§2Abs1V

Auf Grund von § 2 Abs. 1 Satz 3 der Justizbeitreibungsordnung in der Fassung von Artikel V des Gesetzes vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 861) wird verordnet:

§ 1

§ 1Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der Justizbeitreibungsordnung wird auf das Justizministerium übertragen.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.