Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 2 Absatz 1 Satz 2 des Justizbeitreibungsgesetzes Vom 11. September 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 11.09.1995
- Fundstelle:
- GBl. 1995, 713
§ 1Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 2 Absatz 1 Satz 2 des Justizbeitreibungsgesetzes wird auf das Justizministerium übertragen.
Auf Grund von § 2 Abs. 1 Satz 3 der Justizbeitreibungsordnung in der Fassung von Artikel V des Gesetzes vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 861) wird verordnet:
§ 1Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der Justizbeitreibungsordnung wird auf das Justizministerium übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.