Gesetz über den Notenwechsel vom 12. Juli 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die gegenseitige Steuerbefreiung für Kulturinstitute Vom 6. November 1962
- Ausfertigungsdatum:
- 06.11.1962
- Fundstelle:
- GBl. 1962, 210
Der Landtag hat am 25. Oktober 1962 das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1Dem Notenwechsel vom 12. Juli 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die gegenseitige Steuerbefreiung für Kulturinstitute wird zugestimmt. Der Notenwechsel wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 3Der Tag, an dem der Notenwechsel in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt bekanntzugeben.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.