Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz auf das Sozialministerium Vom 26. Juni 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 26.06.2012
- Fundstelle:
- GBl. 2012, 438
Auf Grund von § 23 Absatz 5 Satz 3 und Absatz 8 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1622), wird verordnet:
§ 1Die in § 23 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 8 Sätze 1 und 2 IfSG enthaltenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Sozialministerium übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.