HTSEssMannErrG BW · Baden-Württemberg

Gesetz zur Errichtung der Hochschule für Technik und Sozialwesen Esslingen sowie der Hochschule für Technik, Gestaltung und Sozialwesen Mannheim Vom 17. Februar 2004*

Ausfertigungsdatum:
17.02.2004
Fundstelle:
GBl. 2004, 66
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel HTSEssMannErrG

(1) Zum 1. Oktober 2006 werden die Hochschule für Technik und Sozialwesen Esslingen sowie die Hochschule für Technik, Gestaltung und Sozialwesen Mannheim errichtet. Die Hochschule für Technik und Sozialwesen Esslingen besteht aus der bisherigen Fachhochschule Esslingen - Hochschule für Technik und der bisherigen Fachhochschule Esslingen - Hochschule für Sozialwesen. Die Hochschule für Technik, Gestaltung und Sozialwesen Mannheim besteht aus der bisherigen Fachhochschule Mannheim - Hochschule für Technik und Gestaltung sowie der bisherigen Fachhochschule Mannheim - Hochschule für Sozialwesen.(2) Näheres wird durch ein gesondertes Gesetz geregelt.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.