HörGSchulStTafelV BW · Baden-Württemberg

Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln für die Schule für Hörgeschädigte (Sonderschule)Vom 11. April 2012*

Ausfertigungsdatum:
11.04.2012
Fundstelle:
GBl. 2012, 334, 348
6 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage 1

Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Grundschule der Schule für Hörgeschädigte

Anlage 1 (zu § 1)Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Grundschule der Schule für Hörgeschädigte Fach/Fächerverbund Klassen 1 bis 4 Klasse 5 (optional) Religionslehre1 8 2 Deutsch 89 23 Fremdsprache2 Mathematik Mensch, Natur und Kultur Bewegung, Spiel und Sport3 16 4 Themenorientierte Projekte4 Gesamtkontingent5 (inklusive 15 Wochenstunden sonderpädagogische Fördermaßnahmen in den Klassen 1 - 4, drei Wochenstunden sonderpädagogische Fördermaßnahme in Klasse 5) 128 32

Anlage 2

Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Werkrealschule/Hauptschule der Schule für ...

Anlage 2 (zu § 2)Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Werkrealschule/Hauptschule der Schule für Hörgeschädigte Klasse 5 bis 9 Klasse 10 Werkreal-schul-abschluss Haupt-schul-abschluss I. Pflichtbereich Religionslehre/Ethik1 9 2 2 Deutsch 169 28 17 Mathematik Englisch Welt-Zeit-Gesellschaft Materie-Natur-Technik Wirtschaft-Arbeit-Gesundheit Musik-Sport-Gestalten 2 2 Informationstechnische Grundbildung2 Themenorientierte Projekte2 Berufsorientierende Bildung 2 83 Kompetenztraining 1 1 (2 - 4)4 II. Wahlpflichtbereich5 Natur und Technik Wirtschaft und Informationstechnik Gesundheit und Soziales 4 2 2 III. Ergänzende Angebote6 Zusatzunterricht Französisch IV. Gesamtkontingente7: Das jeweilige Gesamtkontingent enthält - in den Klassen 5 bis 9 15 Stunden für sonderpädagogische Fördermaßnahmen, - in der Klasse 10 drei Stunden für sonderpädagogische Fördermaßnahmen. 3 Umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Praktika.

Anlage 3

Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Realschule der Schule für Hörgeschädigte

Anlage 3 (zu § 3)Kontingentstundentafel für den Bildungsgang Realschule der Schule für Hörgeschädigte Klassen 5-10 I. Pflichtbereich Religionslehre/Ethik1 11 Deutsch Englisch/Französisch Mathematik Geschichte Erdkunde, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde (EWG) 182 Naturwissenschaftliches Arbeiten (NWA) Künstlerischer Bereich: Musik, Bildende Kunst Sport II. Wahlpflichtbereich ab Klasse 7 12 Technik Mensch und Umwelt Französisch/Englisch2 III. Integrierter Bereich (Klassen 5 bis 10) Themenorientierte Projekte3 (8) Informationstechnische Grundbildung4 (12) IV. Pädagogische Schwerpunkte (Klassen 5 und 6)5 4 Gesamtkontingent6 205 (inklusive 15 Wochenstunden sonderpädagogische Fördermaßnahmen) V. Arbeitsgemeinschaften in den Klassen 5 und 67

§ 1

Stundentafel Bildungsgang Grundschule

§ 1 Stundentafel Bildungsgang GrundschuleFür den Bildungsgang Grundschule der Schule für Hörgeschädigte gilt die als Anlage 1 beigefügte Stundentafel.

§ 2

Stundentafel Bildungsgang Werkrealschule und Hauptschule

§ 2 Stundentafel Bildungsgang Werkrealschule und HauptschuleFür den Bildungsgang Werkrealschule und Hauptschule der Schule für Hörgeschädigte gilt die als Anlage 2 beigefügte Stundentafel.

§ 3

Stundentafel Bildungsgang Realschule

§ 3 Stundentafel Bildungsgang Realschule(1) Für den Bildungsgang Realschule der Schule für Hörgeschädigte gilt die als Anlage 3 beigefügte Stundentafel. (2) Aus den Fächern des Wahlpflichtbereichs wählt jeder Schüler ein Fach, das grundsätzlich bis Ende der Klasse 10 zu besuchen ist. Abweichend davon kann ein Schüler der Klasse 7 zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres anstelle des Wahlpflichtfaches Fremdsprache eines der beiden anderen Wahlpflichtfächer wählen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.