HNtragG BW 2010/2011 · Baden-Württemberg

Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Vom 15. Dezember 2010

Ausfertigungsdatum:
15.12.2010
Fundstelle:
GBl. 2010, 1037
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel HNtragG

Der Landtag hat am 15. Dezember 2010 das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Der Staatshaushaltsplan des Landes Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 (Anlage zum Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 - Staatshaushaltsgesetz 2010/11 - StHG 2010/11 - vom 1. März 2010, GBl. S. 269) in der Fassung der Anlage zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 vom 29. Juli 2010 (GBl. S. 548) bleibt unverändert.

§ 2

§ 2Änderungsanweisungen zum Staatshaushaltsgesetz 2010/11

§ 3

§ 3Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.