HFürsAbgZustV BW 2005 · Baden-Württemberg

Bekanntmachung des Finanzministeriums über die Zuständigkeit für die Heilfürsorgeabrechnung Vom 12. August 2005

Ausfertigungsdatum:
12.08.2005
Fundstelle:
GBl. 2005, 646
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel HFürsAbgZustV

Auf Grund von § 13 Abs. 3 Satz 2 der Erziehungsurlaubsverordnung vom 25. Januar 2005 (GBl. S. 103) macht das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium bekannt:§ 12 Nr. 1 der Erziehungsurlaubsverordnung tritt hinsichtlich der dort genannten Leistungen im bisherigen Zuständigkeitsbereich der Heilfürsorgeabrechnungsstellen der Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe und Tübingen am 1. Oktober 2005, hinsichtlich der übrigen Abrechnungsstelle des Bereitschaftspolizeipräsidiums am 1. Oktober 2006 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.