Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln der Klassen 5 bis 11 der Gymnasien der Normalform und der Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Internat (Stundentafelverordnung Gymnasien) Vom 23. Juni 1999
- Ausfertigungsdatum:
- 23.06.1999
- Fundstelle:
- GBl. 1999, 323,K.u.U. 1999, 179
Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 11 Ethik (7) Deutsch 24 Erste Pflichtfremdsprache 22 Zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 Physik 8 Chemie 6 Biologie 5 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 16 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, IMP, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden (für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend) 4 Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 9,7
Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform
Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 9 Ethik 7 Deutsch 20 erste Pflichtfremdsprache 16 zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 20 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 5 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 9 Chemie 6 Biologie 6 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 7 Bildende Kunst 8 Sport 12 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, IMP, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden 10 Anmerkung: Ethik beginnt in Klasse 8.
Kontingentstundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform ...
Anlage 3 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Sechsjähriger Aufbauzug Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 7 Ethik 7 Deutsch 15 erste Pflichtfremdsprache 14 zweite Pflichtfremdsprache 15 Mathematik 16 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 6 Geographie 3 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 7 Chemie 6 Biologie 4 Musik 5 Bildende Kunst 6 Sport 9 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, IMP, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden 8
Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 11 Ethik (11) Deutsch 24 Erste Pflichtfremdsprache 22 Zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 Physik 8 Chemie 6 Biologie 5 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 16 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, IMP, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden (für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend) 4 Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 9,7
Übergangsbestimmungen
§ 2a Übergangsbestimmungen(1) Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 die Klassen 7 bis 12 besuchen, gelten die Anlagen 1 bis 4 der Stundentafelverordnung Gymnasien in der am 31. Juli 2016 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss am Gymnasium weiter. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Klassenwiederholung in eine Klasse wechseln, die sich im Schuljahr 2016/2017 in der Klassenstufe 5 oder 6 befand. (2) Ethik wird erstmals im Schuljahr 2021/2022 in Klassenstufe 5 unterrichtet.
Stundentafel für die Klassen 5 bis 11 des neunjährigen Bildungsgangs der Gymnasien der ...
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Satz 1)Stundentafel für die Klassen 5 bis 11 des neunjährigen Bildungsgangs der Gymnasien der Normalform Stundentafel G9 Fach Summe 5 6 7 8 9 10 11 Religion/Ethik 12 2 2 2 1 2 1 2 Deutsch 25 5 4 4 3 3 3 3 Erste Pflichtfremdsprache 241 4 4 4 3 3 3 3 Zweite Pflichtfremdsprache 181 3 3 3 3 3 3 Mathematik 25 5 4 4 3 3 3 3 Geschichte 10 2 2 2 2 2 Geographie 8 1 2 2 1 1 1 Gemeinschaftskunde 6 1 2 1 2 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 4 1 1 1 1 Physik 10 2 2 2 2 2 Chemie 7 1 2 2 2 Biologie 10 2 1 2 1 2 2 Informatik und Medienbildung 7 1 1 1 1 1 1 1 Musik 91 2 2 1 1 1 1 1 Bildende Kunst 91 2 2 1 1 1 1 1 Sport 17 3 3 3 2 2 2 2 Profile 12 3 3 3 3 Poolstunden 8 81 Klassenlehrerstunden 2 1 1 Summe 2222 Wochenstundenzahl3 28 29 31 30 31 32 34
Stundentafel für die Klassen 5 bis 10 des achtjährigen Bildungsgangs der Gymnasien der ...
Anlage 2 (zu § 1 Absatz 1 Satz 2)Stundentafel für die Klassen 5 bis 10 des achtjährigen Bildungsgangs der Gymnasien der Normalform Fach Summe 5 6 7 8 9 10 Religion/Ethik 11 21 21 21 11 21 22 Deutsch 24 5 4 4 4 4 3 Erste Pflichtfremdsprache 22 5 4 3 3 4 3 Zweite Pflichtfremdsprache 18 52 42 33 33 33 Mathematik 24 5 4 4 3 4 4 Geschichte 10 2 2 2 2 2 Geographie 8 2 1 2 1 1 1 Gemeinschaftskunde 6 2 2 2 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 4 1 1 2 Physik 8 2 2 2 2 Chemie 6 2 2 2 Biologie 9 2 1 1 2 1 2 Informatik und Medienbildung 6 1 1 1 1 1 1 Musik 9 2 2 2 1 1 1 Bildende Kunst 9 2 2 2 1 1 1 Sport 167 44 44 23 23 23 23 Profile 12 33 33 33 33 Poolstunden 6 65 Klassenlehrerstunden 2 1 1 Summe 2046 Wochenstundenzahl6 31 33 34 34 36 36
Stundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform
Anlage 3 (zu § 1 Absatz 2)Stundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 9 Ethik* 7 Deutsch 20 Erste Pflichtfremdsprache 16 Zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 20 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 5 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 9 Chemie 6 Biologie 6 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 7 Bildende Kunst 8 Sport 12 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, Informatik, Mathematik und Physik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich nur, wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden 10
Stundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Sechsjähriger ...
Anlage 4 (zu § 1 Absatz 2)Stundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Sechsjähriger Aufbauzug Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 7 Ethik 7 Deutsch 15 Erste Pflichtfremdsprache 14 Zweite Pflichtfremdsprache 15 Mathematik 16 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 6 Geographie 3 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 7 Chemie 6 Biologie 4 Musik 5 Bildende Kunst 6 Sport 9 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, Informatik, Mathematik und Physik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich nur, wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden 8
Stundentafeln
§ 1 Stundentafeln(1) Für die Klassen 5 bis 11 des neunjährigen Bildungsgangs der Gymnasien der Normalform gilt die als Anlage 1 beigefügte Stundentafel. Für die Klassen 5 bis 10 des achtjährigen Bildungsgangs der Gymnasien der Normalform gilt die als Anlage 2 beigefügte Stundentafel.(2) Für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Internat gelten die als Anlage 3, 4 und 5 beigefügten Stundentafeln.
Poolstunden
§ 2 Poolstunden(1) In dem neunjährigen Bildungsgang der Gymnasien der Normalform werden acht Poolstunden ausgewiesen. Eine Poolstunde ist verpflichtend für Mentoring einzusetzen, entweder in Klassenstufe 7 oder 10. Eine Poolstunde ist verpflichtend in der ersten Fremdsprache oder in der zweiten Fremdsprache jeweils im ersten Lernjahr einzusetzen. Eine weitere Poolstunde ist verpflichtend für Musik oder Bildende Kunst einzusetzen. Die übrigen Poolstunden können flexibel von Klassenstufe 5 bis 11 eingesetzt werden, wobei in Klasse 5 nicht mehr als 30 und in Klasse 6 nicht mehr als 32 Stunden Pflichtunterricht vorzusehen sind. Sie sind für alle Schülerinnen und Schüler im Stundenplan auszuweisen.(2) Die beiden Klassenlehrerstunden in den Klassen 5 und 6 berücksichtigen das Thema Demokratiebildung.(3) Im Fach Gemeinschaftskunde ist eine der zwei in Klasse 11 ausgewiesenen Stunden als Projektkurs Demokratiebildung zu gestalten.(4) Soweit erforderlich, treffen für die Aufbaugymnasien die Regierungspräsidien Regelungen, die den Besonderheiten des jeweiligen Standortes angepasst sind und eine ausgewogene Stundenplanung sicherstellen.
Übergangsbestimmungen
§ 2a Übergangsbestimmungen(1) Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2025/2026 die Klassen 7 bis 11 besuchen, gelten die Anlagen 1 bis 4 dieser Verordnung in der am 31. Juli 2025 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss am Gymnasium weiter. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Klassenwiederholung in eine Klasse wechseln, die sich im Schuljahr 2025/2026 in der Klassenstufe 5 oder 6 befand.(2) Ethik wird erstmals im Schuljahr 2021/2022 in Klassenstufe 5 unterrichtet.
Stundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform
Anlage 5 (zu § 1 Absatz 2)Stundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 2 Ethik 2 Deutsch 4 Englisch 4 Französisch 4 Mathematik 4 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 Geographie 1 Gemeinschaftskunde 1 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 1 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Musik 1 Bildende Kunst 1 Sport 2 Profile 2 Physik (zusätzlich nur, wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden 0
Stundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform siebenjähriger ...
Anlage 3 (zu § 1 Absatz 2)Stundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauformsiebenjähriger Aufbauzug Fach Summe 7 8 9 10 11 Religion/Ethik 8 2 1 2 1 2 Deutsch 18 4 4 4 3 3 Erste Pflichtfremdsprache 161 4 3 3 3 3 Zweite Pflichtfremdsprache 181 4 4 4 3 3 Mathematik 19 4 4 3 4 4 Geschichte 10 2 2 2 2 2 Geographie 5 2 1 - 1 1 Gemeinschaftskunde 6 - 1 2 1 2 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 4 - 1 1 1 1 Physik 10 2 2 2 2 2 Chemie 7 - 1 2 2 2 Biologie 7 2 1 - 2 2 Informatik und Medienbildung 5 1 1 1 1 1 Musik 51 1 1 1 1 1 Bildende Kunst 51 1 1 1 1 1 Sport 11 3 2 2 2 2 Profile 12 - 3 3 3 3 Poolstunden 111 111 Summe 1762 Wochenstundenzahl3 32 33 33 33 35
Stundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform sechsjähriger ...
Anlage 4 (zu § 1 Absatz 2)Stundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform sechsjähriger Aufbauzug Fach Summe 8 9 10 11 Religion/Ethik 6 1 2 1 2 Deutsch 12 3 3 3 3 Erste Pflichtfremdsprache 131 4 3 3 3 Zweite Pflichtfremdsprache 131 4 3 3 3 Mathematik 16 4 4 4 4 Geschichte 8 2 2 2 2 Geographie 3 1 - 1 1 Gemeinschaftskunde 6 1 2 1 2 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 4 1 1 1 1 Physik 8 2 2 2 2 Chemie 7 1 2 2 2 Biologie 5 1 - 2 2 Informatik und Medienbildung 4 1 1 1 1 Musik 41 1 1 1 1 Bildende Kunst 41 1 1 1 1 Sport 8 2 2 2 2 Profile 12 3 3 3 3 Poolstunden 71 71 Summe 1392 Wochenstundenzahl3 33 32 33 35
Stundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform dreijähriger Aufbauzug
Anlage 5 (zu § 1 Absatz 2)Stundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform dreijähriger Aufbauzug Fach Wochenstunden Religion/Ethik 2 Deutsch 4 Erste Pflichtfremdsprache 3 Zweite Pflichtfremdsprache 4 Mathematik 4 Geschichte 2 Geographie 1 Gemeinschaftskunde 2 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 1 Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Informatik und Medienbildung 1 Musik 1 Bildende Kunst 1 Sport 2 Profile 2 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Summe der Wochenstunden 37
Stundentafeln
§ 1 Stundentafeln(1) Für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform gilt die als Anlage 1 beigefügte Stundentafel. (2) Für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Heim gelten die als Anlage 2, 3 und 4 beigefügten Stundentafeln.
Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Religionslehre/Ethik 11/7 Deutsch 24 Geschichte 10 Fremdsprachen (1. und 2.) 40 Mathematik 24 Naturwissenschaften 25 Sport 16 Künstlerische Fächer 18 Geographie - Wirtschaft - Gemeinschaftskunde (GWG) 14 Profile (3. Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, ggf. Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Poolstunden (Verwendung nach Entscheidung der Schule auch in den Jahrgangsstufen) 10 Anmerkungen: Ethik wird ab Klasse 7, Geschichte ab Klasse 6, Naturphänomene in Klasse 5 und 6, Physik ab Klasse 7, Chemie ab Klasse 8 unterrichtet. Das Profilfach Sport, Musik oder Bildende Kunst setzt in den Klassen 5 bis 7 einen verstärkten Fachunterricht voraus; zur Hinführung auf das Profilfach stehen die in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Stunden für die Klassen 5 bis 7 zur Verfügung. In Gymnasien, in denen der Unterricht in dafür eingerichteten Abteilungen in bilingualer Form erteilt wird, werden für deutsch-englische Abteilungen zusätzlich 6 Stunden und für deutsch-französische Abteilungen zusätzlich 15 Stunden zugewiesen; zudem werden für den bilingualen Unterricht 4 Stunden aus den Poolstunden verwendet.
Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform
Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in AufbauformSiebenjähriger Aufbauzug Religionslehre/Ethik 9/7 Deutsch 20 Geschichte 10 Fremdsprachen (1. und 2.) 34 Mathematik 20 Sport 12 Naturwissenschaften 21 Geographie - Wirtschaft - Gemeinschaftskunde (GWG) 12 Profile 12 Künstlerische Fächer 15 Poolstunden (Verwendung nach Entscheidung der Schule auch in den Jahrgangsstufen) 10 Anmerkung: Ethik wird ab Klasse 8 unterrichtet.
Kontingentstundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform
Anlage 3 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in AufbauformSechsjähriger Aufbauzug Religionslehre/Ethik 7 Deutsch 17 Geschichte 8 Fremdsprachen (1. und 2.) 31 Mathematik 18 Sport 10 Naturwissenschaften 18 Geographie - Wirtschaft - Gemeinschaftskunde (GWG) 8 Künstlerische Fächer 15 Poolstunden (Verwendung nach Entscheidung der Schule auch in den Jahrgangsstufen) 8
Kontingentstundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform
Anlage 4 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in AufbauformRealschulaufsetzer Religionslehre/Ethik 2 Deutsch 4 Geschichte 2 Englisch 8 Französisch Mathematik 4 Sport 2 Naturwissenschaften 6 Geographie - Wirtschaft - Gemeinschaftskunde (GWG) 3 Künstlerische Fächer 2 Poolstunden (Verwendung nach Entscheidung der Schule auch in den Jahrgangsstufen) 2
Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Religionslehre/Ethik 11/7 Deutsch 24 Geschichte 10 Fremdsprachen (1. und 2.) 40 Mathematik 24 Naturwissenschaften 25 Sport 16 Künstlerische Fächer 18 Geographie - Wirtschaft - Gemeinschaftskunde (GWG) 14 Profile (3. Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, ggf. Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Poolstunden (Verwendung entsprechend § 2 nach Entscheidung der Schule) 10 Anmerkungen: Ethik wird ab Klasse 7, Geschichte ab Klasse 6, Naturphänomene in Klasse 5 und 6, Physik ab Klasse 7, Chemie ab Klasse 8 unterrichtet. Das Profilfach Sport, Musik oder Bildende Kunst setzt in den Klassen 5 bis 7 einen verstärkten Fachunterricht voraus; zur Hinführung auf das Profilfach stehen die in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Stunden für die Klassen 5 bis 7 zur Verfügung. In Gymnasien, in denen der Unterricht in dafür eingerichteten Abteilungen in bilingualer Form erteilt wird, werden für deutsch-englische Abteilungen zusätzlich 6 Stunden und für deutsch-französische Abteilungen zusätzlich 15 Stunden zugewiesen; zudem werden für den bilingualen Unterricht 4 Stunden aus den Poolstunden verwendet.
Poolstunden, Pflichtwochenstunden, Nachmittagsunterricht
§ 2 Poolstunden, Pflichtwochenstunden, Nachmittagsunterricht(1) *In den Gymnasien der Normalform werden in den Klassen 5 bis 10 fünf Poolstunden als für alle Schüler verpflichtend ausgewiesen; die übrigen fünf Poolstunden werden in den Klassen 5 bis 10 und nach Maßgabe der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform auch in den Jahrgangsstufen für fachspezifische Förderungen eingesetzt, insbesondere für Fachunterricht in geteilten Klassen oder Kursen. (2) Auf Antrag der Schule kann das zuständige Regierungspräsidium in begründeten Einzelfällen auf Grundlage eines mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirates gefassten Beschlusses der Gesamtlehrerkonferenz eine Ausnahme von den Regelungen des Absatzes 1 genehmigen. (3) In den Gymnasien der Normalform sollen in den Klassen 5 und 6 in der Zeit von Montag bis Freitag mindestens drei, in den Klassen 7 bis 9 mindestens zwei Nachmittage in der Woche von Pflichtunterricht freigehalten werden. In den Klassen 5 und 6 soll der Pflichtunterricht auf jeweils 32 Wochenstunden begrenzt sein. (4) Die Regelungen der Absätze 1 und 3 gelten nicht für Schüler, die auf die Profilfächer Kunst, Sport oder Musik hingeführt werden oder diese Profilfächer gewählt haben, die bilingual in dafür eingerichteten Abteilungen unterrichtet werden oder die ganztägig betreut werden. (5) Soweit erforderlich, treffen für die Aufbaugymnasien die Regierungspräsidien Regelungen, die den Besonderheiten des jeweiligen Standortes angepasst sind und eine ausgewogene Stundenplanung sicherstellen.
Inkrafttreten
§ 3 Inkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln der Klassen 5 bis 11 der Gymnasien der Normalform und der Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Heim vom 28. April 1994 (GBl. S. 287), geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 15. August 1996 (GBl. S. 544), außer Kraft.(2) Abweichend hiervon gelten für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums der Normalform, die zu Beginn des Schuljahres 1999/2000 in Klasse 10 eintreten und nicht am Schulversuch zu den Profilen des allgemein bildenden Gymnasiums teilgenommen haben, die bisherigen Vorschriften weiter.
Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Religionslehre/Ethik 11/7 Deutsch 24 Geschichte 10 Fremdsprachen (1. und 2.) 40 Mathematik 24 Naturwissenschaften 25 Sport 16 Künstlerische Fächer 18 Geographie - Wirtschaft - Gemeinschaftskunde (GWG) 14 Profile (3. Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, ggf. Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Poolstunden (10 Poolstunden zur Verwendung entsprechend § 2 nach Entscheidung der Schule, eine Poolstunde für zusätzliche individuelle Förder- und Differenzierungsmaßnahmen in den Klassen 5 und 6) 11 Anmerkungen: Ethik wird ab Klasse 7, Geschichte ab Klasse 6, Naturphänomene in Klasse 5 und 6, Physik ab Klasse 7, Chemie ab Klasse 8 unterrichtet. Das Profilfach Sport, Musik oder Bildende Kunst setzt in den Klassen 5 bis 7 einen verstärkten Fachunterricht voraus; zur Hinführung auf das Profilfach stehen die in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Stunden für die Klassen 5 bis 7 zur Verfügung. In Gymnasien, in denen der Unterricht in dafür eingerichteten Abteilungen in bilingualer Form erteilt wird, werden für deutsch-englische Abteilungen zusätzlich 6 Stunden und für deutsch-französische Abteilungen zusätzlich 15 Stunden zugewiesen; zudem werden für den bilingualen Unterricht 4 Stunden aus den Poolstunden verwendet.
Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 11 Ethik (7) Deutsch 24 Erste Pflichtfremdsprache 22 Zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 Physik 8 Chemie 6 Biologie 5 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 16 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Poolstunden (für alle Schüler verpflichtend) 5 Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 8,7
Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform
Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 9 Ethik 7 Deutsch 20 erste Pflichtfremdsprache 16 zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 20 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 5 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 9 Chemie 6 Biologie 6 Musik 7 Bildende Kunst 8 Sport 12 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Poolstunden 10 Anmerkung: Ethik beginnt in Klasse 8.
Kontingentstundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform ...
Anlage 3 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Sechsjähriger Aufbauzug Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 7 Ethik 7 Deutsch 15 erste Pflichtfremdsprache 14 zweite Pflichtfremdsprache 15 Mathematik 16 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 6 Geographie 3 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 7 Chemie 6 Biologie 4 Musik 5 Bildende Kunst 6 Sport 9 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Poolstunden 8
Kontingentstundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform
Anlage 4 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 2 Ethik 2 Deutsch 4 Englisch 4 Französisch 4 Mathematik 4 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 Geographie 1 Gemeinschaftskunde 1 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 1 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Musik 1 Bildende Kunst 1 Sport 2 Profile 2 Poolstunden 0
Stundentafeln
§ 1 Stundentafeln(1) Für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform gilt die als Anlage 1 beigefügte Stundentafel. (2) Für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Internat gelten die als Anlage 2, 3 und 4 beigefügten Stundentafeln.
Poolstunden, Pflichtwochenstunden, Nachmittagsunterricht
§ 2 Poolstunden, Pflichtwochenstunden, Nachmittagsunterricht(1) In den Gymnasien der Normalform werden fünf Poolstunden für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend ausgewiesen. Darüber hinaus werden fünf Poolstunden in den Klassen 5 bis 10 und nach Maßgabe der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform auch in den Jahrgangsstufen für fachspezifische Förderungen eingesetzt, insbesondere für Fachunterricht in geteilten Klassen oder Kursen. 1,7 Poolstunden werden für zusätzliche individuelle Förder- und Differenzierungsmaßnahmen in den Klassen 5 und 6 ausgewiesen, zwei Poolstunden werden für zusätzliche individuelle Förder- und Differenzierungsmaßnahmen zur Vertiefung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen in der Klasse 10 eingesetzt. Die Stundenzahl in der Klasse 10 wird dadurch für die Schülerinnen und Schüler nicht erhöht. (2) Auf Antrag der Schule kann das zuständige Regierungspräsidium in begründeten Einzelfällen auf Grundlage eines mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirates gefassten Beschlusses der Gesamtlehrerkonferenz eine Ausnahme von den Regelungen des Absatzes 1 genehmigen. (3) In den Gymnasien der Normalform sollen in den Klassen 5 und 6 in der Zeit von Montag bis Freitag mindestens drei, in den Klassen 7 bis 9 mindestens zwei Nachmittage in der Woche von Pflichtunterricht freigehalten werden. In den Klassen 5 und 6 soll der Pflichtunterricht auf jeweils 32 Wochenstunden begrenzt sein. (4) Die Regelungen der Absätze 1 und 3 gelten nicht Schülerinnen und für Schüler, die auf die Profilfächer Kunst, Sport oder Musik hingeführt werden oder diese Profilfächer gewählt haben, die bilingual in dafür eingerichteten Abteilungen unterrichtet werden oder die ganztägig betreut werden. (5) Soweit erforderlich, treffen für die Aufbaugymnasien die Regierungspräsidien Regelungen, die den Besonderheiten des jeweiligen Standortes angepasst sind und eine ausgewogene Stundenplanung sicherstellen.
Übergangsbestimmungen
§ 2a ÜbergangsbestimmungenFür Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 die Klassen 7 bis 12 besuchen, gelten die Anlagen 1 bis 4 der Stundentafelverordnung Gymnasien in der am 31. Juli 2016 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss am Gymnasium weiter. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Klassenwiederholung in eine Klasse wechseln, die sich im Schuljahr 2016/2017 in der Klassenstufe 5 oder 6 befand.
Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 11 Ethik (7) Deutsch 24 Erste Pflichtfremdsprache 22 Zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 Physik 8 Chemie 6 Biologie 5 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 16 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Poolstunden (für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend) 4 Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 9,7
Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform
Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 9 Ethik 7 Deutsch 20 erste Pflichtfremdsprache 16 zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 20 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 5 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 9 Chemie 6 Biologie 6 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 7 Bildende Kunst 8 Sport 12 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Poolstunden 10 Anmerkung: Ethik beginnt in Klasse 8.
Poolstunden, Pflichtwochenstunden, Nachmittagsunterricht
§ 2 Poolstunden, Pflichtwochenstunden, Nachmittagsunterricht(1) In den Gymnasien der Normalform werden vier Poolstunden für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend ausgewiesen. Darüber hinaus werden sechs Poolstunden in den Klassen 5 bis 10 und nach Maßgabe der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform auch in den Jahrgangsstufen für fachspezifische Förderungen eingesetzt, insbesondere für Fachunterricht in geteilten Klassen oder Kursen. 1,7 Poolstunden werden für zusätzliche individuelle Förder- und Differenzierungsmaßnahmen in den Klassen 5 und 6 ausgewiesen, zwei Poolstunden werden für zusätzliche individuelle Förder- und Differenzierungsmaßnahmen zur Vertiefung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen in der Klasse 10 eingesetzt. Die Stundenzahl in der Klasse 10 wird dadurch für die Schülerinnen und Schüler nicht erhöht. (2) Auf Antrag der Schule kann das zuständige Regierungspräsidium in begründeten Einzelfällen auf Grundlage eines mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirates gefassten Beschlusses der Gesamtlehrerkonferenz eine Ausnahme von den Regelungen des Absatzes 1 genehmigen. (3) In den Gymnasien der Normalform sollen in den Klassen 5 und 6 in der Zeit von Montag bis Freitag mindestens drei, in den Klassen 7 bis 9 mindestens zwei Nachmittage in der Woche von Pflichtunterricht freigehalten werden. In den Klassen 5 und 6 soll der Pflichtunterricht auf jeweils 32 Wochenstunden begrenzt sein. (4) Die Regelungen der Absätze 1 und 3 gelten nicht Schülerinnen und für Schüler, die auf die Profilfächer Kunst, Sport oder Musik hingeführt werden oder diese Profilfächer gewählt haben, die bilingual in dafür eingerichteten Abteilungen unterrichtet werden oder die ganztägig betreut werden. (5) Soweit erforderlich, treffen für die Aufbaugymnasien die Regierungspräsidien Regelungen, die den Besonderheiten des jeweiligen Standortes angepasst sind und eine ausgewogene Stundenplanung sicherstellen.
Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 11 Ethik (7) Deutsch 24 Erste Pflichtfremdsprache 22 Zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 Physik 8 Chemie 6 Biologie 5 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 16 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden (für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend) 4 Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 9,7
Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform
Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 9 Ethik 7 Deutsch 20 erste Pflichtfremdsprache 16 zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 20 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 5 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 9 Chemie 6 Biologie 6 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 7 Bildende Kunst 8 Sport 12 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden 10 Anmerkung: Ethik beginnt in Klasse 8.
Kontingentstundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform ...
Anlage 3 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Sechsjähriger Aufbauzug Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 7 Ethik 7 Deutsch 15 erste Pflichtfremdsprache 14 zweite Pflichtfremdsprache 15 Mathematik 16 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 6 Geographie 3 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 7 Chemie 6 Biologie 4 Musik 5 Bildende Kunst 6 Sport 9 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden 8
Kontingentstundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform
Anlage 4 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 2 Ethik 2 Deutsch 4 Englisch 4 Französisch 4 Mathematik 4 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 Geographie 1 Gemeinschaftskunde 1 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 1 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Musik 1 Bildende Kunst 1 Sport 2 Profile 2 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden 0
Auf Grund von § 35 Abs. 3, § 89 Abs. 1, 2 Nr. 3 und § 100a Abs. 3 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397), zuletzt geändert durch Artikel 10 der 5. Anpassungsverordnung vom 17. Juni 1997 (GBl. S. 278), wird verordnet:
Inkrafttreten
§ 2 Inkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln der Klassen 5 bis 11 der Gymnasien der Normalform und der Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Heim vom 28. April 1994 (GBl. S. 287), geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 15. August 1996 (GBl. S. 544), außer Kraft.(2) Abweichend hiervon gelten für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums der Normalform, die zu Beginn des Schuljahres 1999/2000 in Klasse 10 eintreten und nicht am Schulversuch zu den Profilen des allgemein bildenden Gymnasiums teilgenommen haben, die bisherigen Vorschriften weiter.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.