GVGebAntVO 1998 · Baden-Württemberg

Verordnung des Justizministeriums zur Abgeltung von Bürokosten im Gerichtsvollzieherdienst 1998 (GVGebAntVO 1998) Vom 4. November 1998

Ausfertigungsdatum:
04.11.1998
Fundstelle:
GBl. 1998, 628
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GVGebAntVO

Auf Grund von § 49 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 16. Mai 1997 (BGl. I S. 1066) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 der Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen des Besoldungsrechts vom 4. Mai 1982 (GBl. S. 151) wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium verordnet:

§ 1

§ 1Der Gebührenanteil nach der Gerichtsvollzieherentschädigungsverordnung vom 9. Februar 1998 (GBl. S. 164) wird für das Kalenderjahr 1998 auf 73,8 vom Hundert festgesetzt. der Höchstbetrag der Gebührenanteile für das Kalenderjahr 1998 beträgt 42600 DM.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.