GVGEG§31V BW · Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Zuständigkeit nach § 31 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz auf das Justizministerium Vom 15. November 1977

Ausfertigungsdatum:
15.11.1977
Fundstelle:
GBl. 1977, 672
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GVGEG§31V

Auf Grund von § 32 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 30. September 1977 (BGBl. I S. 1877) wird verordnet:

§ 1

§ 1Die Feststellung nach § 31 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz trifft das Justizministerium.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.