Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Zuständigkeit nach § 31 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz auf das Justizministerium Vom 15. November 1977
- Ausfertigungsdatum:
- 15.11.1977
- Fundstelle:
- GBl. 1977, 672
Auf Grund von § 32 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 30. September 1977 (BGBl. I S. 1877) wird verordnet:
§ 1Die Feststellung nach § 31 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz trifft das Justizministerium.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.