Verordnung der Landesregierung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer im gemeindefreien Gebiet »Gutsbezirk Münsingen« Vom 31. Januar 2023*)
- Ausfertigungsdatum:
- 31.01.2023
- Fundstelle:
- GBl. 2023, 48, 49
(1) Der Landkreis Reutlingen erhebt die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in dem gemeindefreien Gebiet nach § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Neugliederung des gemeindefreien Gebiets »Gutsbezirk Münsingen« vom 20. Dezember 2010 (GBl. S. 1064).(2) Die Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer werden vom Landkreis Reutlingen durch Satzung festgelegt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.