Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur Vom 31. Juli 1973
- Ausfertigungsdatum:
- 31.07.1973
- Fundstelle:
- GBl. 1973, 322
Auf Grund von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur vom 10. Juli 1973 (Ges. Bl. S. 204) wird verordnet:
§ 1Für die Erteilung der Bescheinigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur ist das Regierungspräsidium zuständig, in dessen Bezirk das erworbene Grundstück liegt.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.