GrEStFestG BW · Baden-Württemberg

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Vom 26. Oktober 2011

Ausfertigungsdatum:
26.10.2011
Fundstelle:
GBl. 2011, 493
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GrEStFestG

Der Landtag hat am 26. Oktober 2011 das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Steuersatz

§ 1 SteuersatzDer Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Baden-Württemberg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 Prozent.

§ 2

Zeitliche Anwendung

§ 2 Zeitliche AnwendungDer Steuersatz nach § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.