Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Vom 26. Oktober 2011
- Ausfertigungsdatum:
- 26.10.2011
- Fundstelle:
- GBl. 2011, 493
Der Landtag hat am 26. Oktober 2011 das folgende Gesetz beschlossen:
Steuersatz
§ 1 SteuersatzDer Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Baden-Württemberg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 Prozent.
Zeitliche Anwendung
§ 2 Zeitliche AnwendungDer Steuersatz nach § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.