GlüÄndStVtr3G BW · Baden-Württemberg

Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Vom 19. November 2019

Ausfertigungsdatum:
19.11.2019
Fundstelle:
GBl. 2019, 470
7 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 Änderung des GlücksspielstaatsvertragesÄnderungsanweisungen zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011 (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV)

Artikel

Artikel 2 Inkrafttreten(1) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 2019 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos*.(2) Die Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.

Artikel

Artikel 1 Gesetz zum Dritten GlücksspieländerungsstaatsvertragDem zwischen dem 26. März 2019 und 18. April 2019 unterzeichneten Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt bekannt zu geben*. Gleiches gilt für den Fall, dass der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird.

Eingangsformel GlüÄndStVtr3G

Der Landtag hat am 14. November 2019 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel

Artikel 1 Änderung des GlücksspielstaatsvertragesÄnderungsanweisungen zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011 (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV)

Artikel

Artikel 2 Inkrafttreten(1) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 2019 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. (2) Die Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.