GemFinRefGErmÜV BW 2011 · Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Ermächtigungen nachdem Gemeindefinanzreformgesetz Vom 25. Oktober 2011

Ausfertigungsdatum:
25.10.2011
Fundstelle:
GBl. 2011, 500
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GemFinRefGErmÜV

Auf Grund von § 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 503) wird verordnet:

§ 1

Ermächtigung

§ 1 ErmächtigungDie Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach §§ 2 und 4 Absatz 2, §§ 5 und 5 c Absatz 2 Satz 3, § 5 f Absatz 2 und § 6 Absatz 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der jeweils geltenden Fassung werden auf die oberste Finanzbehörde des Landes übertragen.

§ 2

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Gemeindefinanzreformgesetz vom 15. Februar 2000 (GBl. S. 101) außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.