Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 15. August 2018
- Ausfertigungsdatum:
- 15.08.2018
- Fundstelle:
- GBl. 2018, 350
Artikel 1Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Boms, Dietingen, Eberstadt, Eichstetten am Kaiserstuhl, Höfen an der Enz, Nufringen und Setzingen werden aufgehoben.
Artikel 2Bei der Gemeinde Oggelshausen wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
Artikel 3Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.
Auf Grund von § 35a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (GBl. S. 265, 266) geändert worden ist, wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.