Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 14. Mai 2018
- Ausfertigungsdatum:
- 14.05.2018
- Fundstelle:
- GBl. 2018, 216
Artikel 1Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Neubulach sowie bei den Gemeinden Deizisau, Notzingen, Ofterdingen, Spraitbach, Urbach, Waldbronn und Winterlingen werden aufgehoben.
Artikel 2Bei den Gemeinden Köngen, Krauchenwies und Rust werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.
Artikel 3Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
Auf Grund von § 35a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (GBl. S. 265, 266) geändert worden ist, wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.