Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 8. Juni 2026
- Ausfertigungsdatum:
- 08.06.2026
- Fundstelle:
- GBl. 2026, Nr. 66
Aufgrund von § 35a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 10. Februar 2026 (GBl. 2026 Nr. 20, S. 11) geändert worden ist, wird verordnet:
Aufhebung
§ 1 AufhebungDie Grundbucheinsichtsstellen bei den Städten Bad Herrenalb, Bad Krozingen, Lauffen am Neckar, Niedernhall, Rastatt und Waldkirch sowie bei den Gemeinden Brigachtal, Ihringen und Willstätt werden aufgehoben.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.