Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 9. Dezember 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 09.12.2025
- Fundstelle:
- GBl. 2025, Nr. 135
Aufgrund von § 35a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 30. April 2024 (GBl. 2024 Nr. 29, S. 7) geändert worden ist, wird verordnet:
Aufhebung
§ 1 AufhebungDie Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Freudenstadt sowie bei den Gemeinden Hasel, Hirrlingen, Ottenhöfen im Schwarzwald, Kronau und Waldstetten Ortsteil Wißgoldingen werden aufgehoben.
Einrichtung
§ 2 EinrichtungBei der Gemeinde Bühlerzell wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.