Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 14. November 2023
- Ausfertigungsdatum:
- 14.11.2023
- Fundstelle:
- GBl. 2023, 424
Aufgrund von § 35a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (GBl. S. 617, 622) geändert worden ist, wird verordnet:
Aufhebung
§ 1 AufhebungDie Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Möckmühl und bei den Gemeinden Mietingen sowie Zell unter Aichelberg werden aufgehoben.
Einrichtung
§ 2 EinrichtungBei der Stadt Nürtingen wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.