Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 29. November 2022
- Ausfertigungsdatum:
- 29.11.2022
- Fundstelle:
- GBl. 2022, 645
Auf Grund von § 35a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116), das zuletzt durch Gesetz vom 15. November 2022 (GBl. S. 538, 539) geändert worden ist, wird verordnet:
Aufhebung
§ 1 AufhebungDie Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Blumberg und bei den Gemeinden Bad Bellingen, Hausen am Bussen, Ketsch, Neenstetten, Neukirch, Öllingen sowie Unterwachingen werden aufgehoben.
Einrichtung
§ 2 EinrichtungBei den Gemeinden Nußloch und Spiegelberg wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.