Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 26. April 2022
- Ausfertigungsdatum:
- 22.04.2022
- Fundstelle:
- GBl. 2022, 265
Auf Grund von § 35a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. 2021 S. 1, 4) geändert worden ist, wird verordnet:
Aufhebung
§ 1 AufhebungDie Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Reutlingen und bei den Gemeinden Ingoldingen, Karlsdorf-Neuthard sowie Teningen werden aufgehoben.
Einrichtung
§ 2 EinrichtungBei der Gemeinde Spraitbach wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.