Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 11. Oktober 2021
- Ausfertigungsdatum:
- 11.10.2021
- Fundstelle:
- GBl. 2021, 942
Auf Grund von § 35a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. 2021 S. 1, 4) geändert worden ist, wird verordnet:
Aufhebung
§ 1 AufhebungDie Grundbucheinsichtsstellen bei den Städten Bad Waldsee und Bühl sowie bei den Gemeinden Durmersheim, Gammelshausen, Lehrensteinsfeld, Mönchweiler und Oberteuringen werden aufgehoben.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.