GBEinsSt11V BW · Baden-Württemberg

Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 12. November 2020

Ausfertigungsdatum:
12.11.2020
Fundstelle:
GBl. 2020, 1075
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GBEinsSt11V

Auf Grund von § 35a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 12. Februar 1975 (GBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2019 (GBl. S. 593, 596) geändert worden ist, wird verordnet:

§ 1

Aufhebung

§ 1 AufhebungDie Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Königsbach-Stein und Lichtenwald sowie bei der Stadt Grünsfeld werden aufgehoben.

§ 2

Einrichtung

§ 2 EinrichtungBei der Stadt Heimsheim wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.