FVG§ 8Abs3V BW · Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 8 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes Vom 17. Februar 1997

Ausfertigungsdatum:
17.02.1997
Fundstelle:
GBl. 1997, 74
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel FVG§

Auf Grund von § 8 Abs. 3 Satz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1426, 1427) wird verordnet:

§ 1

§ 1Die in § 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Finanzverwaltungsgesetzes enthaltene Ermächtigung der Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf das Finanzministerium übertragen.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.