Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 2 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes Vom 7. Dezember 1998
- Ausfertigungsdatum:
- 07.12.1998
- Fundstelle:
- GBl. 1998, 636
Auf Grund von § 2 Abs. 2 Satz 2 und § 2 Abs. 3 Satz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1426, 1427), eingefügt durch Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 14. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1493), wird verordnet:
§ 1Die in §§ 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 Abs. 3 Satz 1 des Finanzverwaltungsgesetzes enthaltenen Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen werden auf das Finanzministerium übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.