Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 17 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes auf das Finanzministerium Vom 4. Februar 1991
- Ausfertigungsdatum:
- 04.02.1991
- Fundstelle:
- GBl. 1991, 86
§ 1Die in § 17 Abs. 2 Satz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes enthaltene Ermächtigung der Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf das Finanz- und Wirtschaftsministerium übertragen.
§ 1Die in § 17 Abs. 2 Satz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes enthaltene Ermächtigung der Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf das Finanzministerium übertragen.
Auf Grund von § 17 Abs. 2 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1427), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885) wird verordnet:
§ 1Die in § 17 Abs. 2 Satz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes enthaltene Ermächtigung der Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf das Finanzministerium übertragen.
§ 2(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 17 Abs. 2 des Gesetzes über die Finanzverwaltung auf das Finanzministerium vom 25. Juli 1972 (GBl. S. 409) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.