FeuerwGLRBöAufgZV BW · Baden-Württemberg

Verordnung des Innenministeriums über die Zuweisung von Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz an das Landratsamt Böblingen Vom 5. Dezember 2018

Ausfertigungsdatum:
05.12.2018
Fundstelle:
GBl. 2018, 459
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel FeuerwGLRBöAufgZV

Auf Grund von § 22 Absatz 3 des Feuerwehrgesetzes in der Fassung vom 2. März 2010 (GBl. S. 333), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. Juni 2018 (GBl. S. 173, 187) geändert worden ist, wird verordnet:

§ 1

§ 1Die Aufsicht über die Werkfeuerwehr der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft am Standort Weissach im Landkreis Böblingen wird für das gesamte Werksgelände, einschließlich der auf dem Gebiet der Gemeinde Mönsheim im Landkreis Enzkreis gelegenen Werksteile, auf das Landratsamt Böblingen übertragen.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.