ErzbFrbErVerk WÜ · Baden-Württemberg

Württ. Königliches Rescript, betreffend die Verkündigung der päbstlichen Bullen zu Errichtung des Erzbisthums zu Freiburg und der bischöflichen Kirche zu Rottenburg am Neckar Vom 24. Oktober 1827

Ausfertigungsdatum:
24.10.1827
Fundstelle:
Württ. RegBl. 1827, 435
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Eingangsformel ErzbFrbErVerk

Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg.Da die päbstliche Bulle vom 16. August 1821, welche mit den Worten: „Provida solersque“ und diejenige vom 11. April 1827, welche mit den Worten: „Ad Dominioi gregis custodiam“ beginnt, in so weit solche die Bildung der oberrheinischen Kirchen-Provinz, die Begrenzung, Aussattung und Einrichtung der dazu gehörigen fünf Bisthümer mit ihren Domcapiteln, so wie die Besetzung der erzbischöflichen und bischöflichen Stühle und der domstiftischen Präbenden zum Gegenstand haben, von Uns angenommen werden, und Unfere landesherrliche Staats, Genehmigung erhalten, ohne daß jedoch aus deuselben auf irgend eine Weise etwas abgeleitet werden könnte, was Unsern Hoheitsrechten schaden oder ihnen Eintrag thun möchte, oder den Landes-Gesetzen und Regierungs-Verordnungen, den erzbischöflichen und bischöflichen Rechten, oder den Rechten der evangelischen Confession und Kirche entgegen wäre, so wird solches hiermit unter dem Vorbehalte, daß wegen der Vollziehung weitere Anordnungen werden getroffen werden, zur Nachachtung bekannt gemacht. Stuttgart den 24. Oktober 1827. Wilhelm. Der Minister des Innern: von Schmidlin. Auf Befehl des Königs: Der Staats-Sekretär, Vellnagel.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.