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title: "EnVKG-ZuVO — Verordnung der Landesregierung und des Umweltministeriums über Zuständigkeiten nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG-ZuVO)Vom 17. Dezember 2013*"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Baden-Württemberg"
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source: "https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-EnKennzGZustVBW2014rahmen"
updated: "2026-05-13T16:51:52+00:00"
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# EnVKG-ZuVO — Verordnung der Landesregierung und des Umweltministeriums über Zuständigkeiten nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG-ZuVO)Vom 17. Dezember 2013*

**Landesrecht Baden-Württemberg**
*Ausfertigung:* 17.12.2013
*Fundstelle:* GBl. 2013, 498, 499


### Eingangsformel EnVKG-ZuVO

Zuständige Behörde für den Vollzug des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070) in seiner jeweils geltenden Fassung, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen in ihren jeweils geltenden Fassungen sowie der in diesem Bereich erlassenen Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union in ihren jeweils geltenden Fassungen ist das Regierungspräsidium Tübingen.

### Eingangsformel EnVKG-ZuVO

Zuständige Behörden für den Vollzug des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070) in seiner jeweils geltenden Fassung, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen in ihren jeweils geltenden Fassungen sowie der in diesem Bereich erlassenen Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union in ihren jeweils geltenden Fassungen sind die Bürgermeisterämter der Stadtkreise und die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden. Die Fachaufsicht führt das Regierungspräsidium Tübingen.

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— Verordnung der Landesregierung und des Umweltministeriums über Zuständigkeiten nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG-ZuVO)Vom 17. Dezember 2013*
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-EnKennzGZustVBW2014rahmen
Quelle: www.landesrecht-bw.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
